Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

Zweckmäfsig werden in Abständen von etwa 1000 m 
feste Höhenpunkte gesetzt, welche aufserhalb der vom Bahn 
bau berührten Bodenfläche liegen. 
2. Der Lage plan, mindestens eine Breite von 250 m 
nach jeder Seite der Bahn umfafsend, soll nach den preufsischen 
Vorschriften in einem Mafsstabe von 1 : 2500, in der Regel 
unter dem Längenschnitte auf demselben Blatte mit diesem, 
dargestellt werden. Die Bodengestaltung ist, soweit es zur 
Beurtheilung der gewählten Richtung und Höhenlage der Bahn 
erforderlich erscheint, durch Horizontalkurven in Höhen-Ab- 
ständen von 5 bis 1 m anzugeben. Auf jedem Blatte mufs 
die Nordlinie eingezeichnet werden. 
Die Mittellinie der Bahn, in Stationen und Kilometer 
getheilt, wird punktirt in zinnoberrother Farbe eingetragen 
und mit zinnoben’othen Stations- und Kilometerzahlen be 
schrieben. Der Bahnkörper ist mit den Seitengräben und 
Böschungen sowie mit allen seinen Neben-Anlagen als Wege- 
Übergänge und Verlegungen, Parallelwegen, Schutzstreifen, 
Brücken, Flufsverlegungen u. s. w. vollständig einzutragen, 
wobei alles Bestehende schwarz, dagegen alle Tlieile des Ent 
wurfs zinnoberroth zu zeichnen und zu beschreiben sind. 
Am Anfänge und Ende eines jeden Blattes sind im Lage 
plan und auch im Längenschnitt mindestens 100 m des vorher 
gehenden oder beziehungsweise des folgenden Blattes, jedoch 
nur in einfachen Linien, mit darzustellen. 
3. Die Querschnitte der Bahn werden in der Breite 
und Höhe nach einem Mafsstabe von 1 : 250 gezeichnet. Unter 
der Horizontalen des Querschnitts wird der Punkt des Längen 
schnitts, an welchem der Querschnitt genommen ist und der 
Abstand aller aufgetragenen Punkte von der Mittellinie der 
Bahn angegeben. Im Übrigen gelten für die Querschnitte
	        
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