Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

Äff 
WWi 
mm 
m 
mmMWmi 
198 
alle Bestimmungen, welche für die Darstellung des Längen 
schnitts vorgeschrieben sind. 
Die Querschnitte werden in der Regel in einem Hefte 
von Aktengröfse ein gezeichnet . Die Anzahl der Querschnitte 
richtet sich nach der Bodengestaltung; während im Flachlande 
zuweilen zwei bis drei auf einen Kilometer Länge genügen, 
sind im Hügellande und Gebirge oft 50 bis 100 erforderlich. 
4. Die Zeichnungen der Futtermauern, Brücken, 
Tunnels und der Gebäude sind in der Regel nach einem 
Mafsstabe von 1 : 100 anzufertigen. Es sind die zur voll 
ständigen Beurtheilung der Entwürfe erforderlichen Grundrifse, 
Schnitte und Ansichten darzustellen und von aufsergewohn 
lichen oder wichtigen Anordnungen Einzelzeichnungen in 
gröfserem Mafsstabe zu geben. 
Die Beschaffenheit des Baugrandes, die höchsten und 
die niedrigsten Wasserstände sind in den Entwürfen anzu 
geben, auch die Hauptabmessungen darin mit Zahlen einzu 
schreiben. 
5. Die allgemeine Anordnung des Oberbaues, sowie 
auch die Anordnung der Wege-Uebergänge in Schienenhöhe, 
ist nach einem Mafsstabe von 1 : 50 darzustellen. Die Quer 
schnitte der Schienen und Laschen, die Unterlagsplatten, 
Laschenschrauben, Schienennägel u. s. w. sind in wahrer Gröfse 
zu zeichnen und auf den Zeichnungen die Gewichte einzu 
schreiben. ’ 
6. Von den Bahnhöfen und Haltestellen sind 
Lagepläne in einem Mafsstabe von 1 : 1000 anzufertigen, auf 
denen nicht nur sämmtliche Gebäude, sondern auch die nächsten 
Umgebungen und die zum Bahnhofe führenden Wege ange 
geben sind; auch sämmtliche Bahngeleise mit allen Weichen 
und Kreuzungen, die Perrons, Drehscheiben, Schiebebühnen, 
Wasserkrälme, Laderampen, Lösch- und Reinigungsgraben,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.