Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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Signale, Laternen, Kanäle, Rohrleitungen u. s. w., sowie die 
Krümmungs- und Neigungsverhältnisse der Bahnlinie und die 
Nordlinie sind einzuzeichnen. 
Alle Zeichnungen sind in gleicher Gröfse wie die Blätter 
des Längenschnitts (46 cm auf 64 cm) anzufertigen und, wo 
es erforderlich ist, klappenartig aneinander zu heften. Für 
wiederholt vorkommende bauliche Anlagen wie Durchläfse, 
kleinere Brücken, Wege-, Ueber- und Unterführungen, manche 
Gebäude der Bahnhöfe, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen 
u. s. w. werden zweckmäfsig Normal-Entwürfe bearbeitet. 
7. Der Erläuterungsbericht soll eine Darlegung 
der gesammten Bodenverhältnifse und des zu erwartenden 
Verkehrs, sowie die Begründung der danach gewählten Rich 
tung und Höhenlage der Bahn und der für dieselbe festge 
stellten Trafsirungsverhältnifse enthalten. Bei der Beschreibung 
der Bahnlinie und ihrer Bauwerke ist die gewählte Anordnung 
der Bauwerke zu erläutern und zu begründen, auch eine An 
gabe über che Zeit, in welcher der gesammte Bahnbau und 
seine einzelnen Theile herzustellen sind, hinzuzufügen. 
8. Der Kostenanschlag, welcher in Preui'sen nach 
den folgenden Titeln geordnet sein soll: 
I. Grunderwerb und Nutzungs-Entschädigungen. 
II. Erd- und Böschungsarbeiten, Futtermauem, einschliefs- 
licli deijenigen zu den Wege-Uebergängen. 
III. Unterhaltung des Unterbaus, sowie Instandhaltung des 
Oberbaus während der Bauzeit und während des ersten 
Betriebsjahres. 
IV. Einfriedigungen. 
V. Wege-Uebergänge, einschliefslieh der Unter- undUeber- 
führungen von Wegen nebst allem Zubehör. 
VI. Durchläfse und kleinere Brücken, bis zu 10 m lichter 
Weite.
	        
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