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Linie von l Kilometer Länge, auf welcher jährlich T Tonnen
Nutzlast uncl P Personen befördert werden, sind:
Gl. 5 5.) K = T (0,703 + 237 3 «) / + P (1,134 -f 10 2 / 3 ») l
in Pfennigen. Die Betriebskosten sind also aufser von der
Yerkehrsmenge und von der Gesammtlänge der Bahn nur noch
von der Gröfse s der mafsgebenden Steigung abhängig.
Die erste Aufgabe der technischen Trafsirung besteht
darin, für den durch die kommerzielle Trafsirung gefundenen
Linienzug eine vorläufige Feststellung der Höhenlage und
der Steigungsverhältnifse vorzunehmen. Dabei ist nach- den
in § 22 entwickelten Grundsätzen zu verfahren. Man mufs
den geringsten Abstand der Gefallwechsel um so gröfser an
nehmen je bedeutender die Fahrgeschwindigkeit sein soll, und
wird unter möglichster Anschmiegung an die Bodengestaltung
und unter thunlichster Ausgleichung der Auf- und Abträge
die Höhe des Grundwassers berücksichtigen müssen. Für die
Höhenlage der Bahnhöfe, der Wege- und Flufs-Uebergänge
wird man das zweckmäfsigste Mafs zu erreichen suchen, dabei
für die Bahnhöfe eine horizontale Strecke von der erforder
lichen Länge anordnen, im Uebrigen aber die Steigungsver
hältnifse beliebig zwischen den Grenzen 0 und 0,0036 wählen
können. Zugleich mit dieser ersten Bearbeitung des Längen
schnitts der Trafse wird im Grundrifse eine Ausrundung der
Knickpunkte der kommerziellen Trafse nach Krümmungs
halbmessern von mindestens 1000 m vorgenommen, wobei für
die Bahnhöfe eine genügend lange gerade Strecke festgelegt wird.
Auf diese erste Bearbeitung des Entwurfs erfolgt als
zweiter Schritt in der Trafsirung die Ermittlung der vortheil-
haftesten Gröfse der mafsgebenden Steigung. Setzt man in
Gl. 55 für 7) P und / die betreffende Zahlenwerthe ein, so erhält
man für die Betriebskosten eine Gleichung von der einfachen
Form K = D -{- Es. Sei beispielsweise T = 400000, P —