Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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Veränderung vorzunehmen ist. Bei allen diesen Erwägungen 
mufs festgehalten werden, dafs die Betriebskosten einer Flach 
landbahn, nachdem die maisgebende Steigung festgestellt ist, 
allein von der Länge der Linie abhängig sind. Nach Gl. 55 
sind die kilometrischen Betriebskosten einer Flachlandbahn, 
deren mafsgebende Steigung beispielsweise s — 0,0030 ist und 
auf welcher ein Verkehr von 400000 Tonnen Nutzlast und 
250000 Personen stattfindet, rund 6000 Mark. Sind die 
kilometrischen Kosten für Bahn-Unterhaltung und Bewachung 
jährlich 3000 Mark, so sind die Betriebs- und Unterhaltungs 
kosten für den lfd. Meter 9 Mark, was bei 4 Prozent Zinsen 
einem Kapitale von 225 Mark entspricht. Eine Grundrifs- 
Aenderung der Trafse ist demnach vortheilhaft, wenn bei einer 
Verlängerung der Linie um x Meter eine Verminderung der 
Anlagekosten um mehr als 225 x Mark eintritt, oder wenn 
bei einer Abkürzung der Linie um x Meter der Mehraufwand 
an Anlagekosten unter 225 x Mark bleibt. Ueber alle in 
Frage kommenden Aenderungen der Trafse ist hiernach in 
sehr einfacher Weise zu entscheiden. 
Aenderungen der Trafse können veranlafst werden durch 
Rücksichten auf den Grunderwerb, auf die Bodenbe 
schaffenheit, auf die Wege-Uebergänge und auf die 
W asserläufe. 
Unter Berücksichtigung der Grunderwerbskosten wird man 
möglichst die mit Gebäuden besetzten oder sonst sehr werth 
vollen Grundstücke zu umgehen, auch Durchschneidungen von 
Ländereien zu vermeiden suchen; Kirchen und Friedhöfe 
müssen unberührt bleiben. 
Die Bodengestaltung wird bei Flachlandbahnen nur aus 
nahmsweise eine Verlegung der Trafse veranlafsen, wohl aber 
die Bodenbeschaffenheit, indem man Moore und Sümpfe
	        
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