Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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Ersparung an der bei F auszuführenden rechtwinkligen Brücke 
im Vergleich zu der bei В ei-forderlichen schiefen Brücke die 
Kosten der Flufsverlegung übertreffen. Die Verlegung der 
Bahn aus der Dichtung ABC in die Linie ABC ist aber nur 
gerechtfertigt, wenn die Minderkosten der rechtwinkligen 
Brücke bei II gegenüber der schiefwinkligen Brücke bei В 
gröfser sind als die Mehrkosten des Baues der Linie АIIC 
gegenüber ABC und dem Melmbetrage 225 x Mark an Be 
triebs- und Unterhaltungskosten der um x Meter verlängerten 
Bahntrafse. 
Zur Vermeidung wiederholter Flufsübergänge kann eben 
falls eine Verlegung des Flufses oder der Trafse (nach Fig. 17) 
in Frage kommen. 
Fig. 17. 
c 
In beiden Fällen spart man die Herstellungskosten der 
beiden Brücken bei A und B, wogegen man in einem Falle 
die Flufsverlegung in die Linie FGII vorzunehmen hat, im 
andern Falle die Bahnverlegung in die Linie DCE, für welche 
erhöhe Anlagekosten und bei einer Verlängerung von x Metern 
ein Betrag von 225 x Mark mit Rücksicht auf Betrieb und 
Unterhaltung in Ansatz zu bringen sind. 
§ 33. 
Trafsirung im Hügellande. 
Die Trafse im Hügellande hat in einzelnen Strecken 
Steigungen, welche die Grenze der unschädlichen Steigungen
	        
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