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mm
mm.
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enthalten. Die gleichwerthige Steigung für den Güterverkehr
wie für den Personenverkehr ist daher
= Vs (0,018 + 0,000018 • 100) = 0,0066.
Demnach sind die Betriebskosten:
K = YW • 400000 (0,56 4- 23V# 0,01 + 39 2 /s • 0,0066) 3
+ • 250000 (0,967 -f 10 2 /s . 0,01 + 29 Vs . 0,0066) 3
= 22166 Mark.
Fügt man hierzu die Unterhaltungskosten mit 9000 Mark
und die Zinsen des Anlagekapitals mit 21600 Mark, so erhält
man die Gesammt-Jahreskosten zu 52766 Mark.
Die Linie B ist also um einen Jahresbetrag von 1,612 Mark
unvortheilhafter als die Linie A.
§ 34.
Beurtheilung der Bauwürdigkeit zweier zur Wahl stehenden
Trafsen im Hügellande.
In Ergänzung der Erörterungen im vorhergehenden § 33
mag noch ein, der Wirklichkeit entnommenes Beispiel be
rechnet werden.
Für die Zweigbahn Sarnau-Frankenberg, welche im Jahre
1888 dem Betriebe übergeben werden wird, kamen zwei Linien
in Frage. Diese normalspurige Lokalbahn soll nur von ge
mischten Zügen befahren werden, für welche die Betriebskosten
der Güterzüge auf Hauptbahnen in Rechnung gebracht werden
können. Der Verkehr wird voraussichtlich in der ersten Zeit
nicht mehr als 300000 Tonnen Rohlast jährlich betragen;
man wird aber mit Rücksicht auf die zu erwartende all
mähliche Zunahme des Verkehrs, nach den in Heft I der
Theorie des Trafsirens § 12 über das Normalbetriebsjahr