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Bahn würde man also bei der Wahl der Linie mit Steigungen
von 1 : 60 im Ganzen an Betriebskosten 2 400 -j— 663 —j—
2750 = 5813 Mk. sparen, also nach Abzug der Zinsen des
Mehraufwandes an Neubaukosten noch 5813 — 4400 =
1413 Mk. jährlich an Ausgabe sparen.
Bis zur Fertigstellung der Bahnverlängerung würden bei
der Wahl der Linie mit Steigungen von 1 : 60 aber im
Vergleich zu der anderen Linie mit Steigungen von 1 : 53
jährlich 2000 Mk. eingebüfst, was mit Zinsen und Zinseszinsen
1,04 6 — 11
( 1 04 6 1\
——— 1 =
0,04 ;
13420
Mk. erzielt, dessen Jahreszinsen mit 537 Mk. von dem später
eintretenden Vorzüge abzuziehen sind, so dafs für die Linie
mit Steigungen von 1 : 60 ein Vortheil von 1413 — 537 =
877 Mk. jährlich verbleibt.
Würde die Verlängerung der Bahn aber erst nach 14
Jahren zur Ausführung gebracht, so würde der jährliche Ver
lust für die Linie mit Steigungen von 1 : 60 bis dahin zu
einem Kapitale von rund 36000 Mk. angewachsen sein, dessen
Zinsen den dann eintretenden Vortheil dieser Linie übertreffen,
so dafs die Wahl der Linie mit Steigungen von 1 : 53
günstiger gewesen sein würde.
Die Entscheidung über die Wahl der Trafse hängt, ganz
abgesehen von der Unsicherheit bei der Schätzung des zu er
wartenden Verkehrs, wie dies Beispiel zeigt, oft von Umständen
ab, über welche nur nach Muthmafsungen Annahmen gemacht
werden können.
§ 35.
Trafsirung im Gebirge.
Im Gegensatz zu der Trafsirung im Hügellande, in welchem
der Längenzug der Thäler zu Umwegen nöthigt, zu deren
Abkürzung oft die Aufwendung erhöhter Anlagekosten gerecht-