liebige zwischen diesen Punkten sich haltende Höhenlage an
genommen werden können, da die Tunnel-Ausgänge eine ge
nügende Raumentwicklung für die erforderlichen Vorkehrungen
zum Bau und meistens auch für die Anlage einer Station
bieten und möglichst bequem für den Anschlufs der Zugangs
rampen Hegen müssen.
Sind für eine der in Frage kommenden Lagen des Scheitel
tunnels die Tunnelausgänge A und B nach Grundrifs- und
Höhenlage, und somit auch die Tünnellänge AB vorläufig
festgesteUt, so mufs eine fernere Bestimmung der unteren End
punkte C und D der Zugangsrampen AC und DB getroffen
werden. Es mufs dann ermittelt werden, ob die Stationen,
von denen aus der Betrieb der Gebirgsstrecke beginnen soll,
nicht über C hinaus noch weiter thalwärts nach E und über
D hinaus thalwärts nach F zweckmäßig zu legen sind. Ge
meinsam mit den Rampen CA und DB mit mafsgebender
Steigung sind dann noch die Strecken EC und DF sowie die
Tunnelstrecke A B von den Zügen in unveränderter Zusammen
setzung zu befahren. Die Summe der Längen des Scheitel
tunnels und der Strecken EC und DF sei = l und die gleich
wertige Steigung derselben * n . Zu (j^en Höhen A, und A (l ,
welche durch (He Rampen CA und DB mit mafsgebender
Steigung zu ersteigen sind, ist dann noch wegen der Er-
mäfsigung des Steigungsverhältnisses in den Kurven ein Zu
schlag zu geben, welcher bei a Grad Centriwinkelsumme dieser
Kurven zu 0,000018 a bemessen werden mufs. Der zu er
steigenden Höhe ist ein weiterer Zuschlag in Berücksichtigung
der in längeren Tunneln vorzunehmenden Verringerung des
Steigungsverhältnisses zu geben. Diese Verringerung der
Steigung wurde bei der Gotthardbahn für alle Tunnel von
mehr als 500 m Länge zu 0,3 Proz. angenommen, würde bei
Festhaltung dieser Regel also bei einer Gesammtlänge ). aller