Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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Tunnel, deren Länge 500 m überschreitet, in Kilometern h 0 
— 0,003 X betragen. Die rechnungsmäfsig für beide Rampen 
anzunehmende Steigungshöhe ist hiernach: 
h = Ä, + h v -f 0,000018 « + 0,003 X. 
Nachdem in solcher Weise die Verhältnifszahl ~ = m, 
ferner die Höhe der kilometrischen Anlagekosten A, der kilo 
metrischen Bahn-Unterhaltungskosten U, die aus der Summe 
der jährlich zu befördernden Tonnen Nutzlast und Personen 
gebildete Zahl der Verkehrseinheiten T bestimmt sind, be 
rechnet man nach Formel 31 das zweckmäfsigste Ansteigungs- 
verhältnifs. 
Der Zugkraftskoeffizient ist in dieser Rechnung zu 0,1 
anzusetzen, wie für Gebirgsbahnen im Allgemeinen als zu 
treffend angenommen werden kann. 
Giebt diese Rechnung, wie ziemlich häufig Vorkommen 
wird, eine so steile Ansteigung, dafs die Rampenlänge kürzer 
ausfällt als die Länge des Thalzuges ist, welcher den Zugang 
zum Scheitelpunkte bildet, so verliert die Trafse eines der 
Merkmale einer Gebirgstrafse, nämlich die Nothwendigkeit einer 
künstlichen über die Länge des Thalzuges hinausgehenden 
Längen-Entwicklung, wenn sie auch im Uebrigen den Charakter 
einer Gebirgstrafse behält. 
Es mufs aber hervorgehoben werden, dafs die Berechnung 
der zweckmäfsigsten Steigung nach Gleichung 31 für die 
Wahl der Steigung noch nicht ganz entscheidend ist, denn 
durch diese Gleichung konnten manche Uebelstände, welche 
eine steilere Steigung besitzt, nicht in Berücksichtigung ge 
zogen werden. Es ist in dieser Beziehung zunächst auf die 
mit der Steigung wachsende Gefährlichkeit des Betriebes, so 
dann auf die gröfsere Abnutzung der Schienen und Radreifen 
durch das stärkere Bremsen hinzuweisen, ferner auf die be-
	        
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