Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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welchen die Trafsirung durchgeführt wurde, in Frage kommen 
kann, wie die folgenden Erörterungen zeigen. 
§ 36. 
Gebundene oder gebrochene Steigung. 
Da die Thäler im Allgemeinen ein von oben nach unten 
allmählich abnehmendes Gefälle haben, so wird eine einheit 
liche, etwa mit dem mittleren Gefälle des Thalweges von der 
Wasserscheide abwärts geführte Gefälllinie, anfangs sich immer 
mehr von der Thalsohle entfernen, in einem gewissen Punkte 
den gröfsten Höhenabstand über dieser erreichen, von liier aus 
abwärts sich dem Thalboden allmählich wieder nähern und 
endlich in denselben einlaufen. 
Bei Unregelmäfsigkeiten im Längengefälle des Thalweges, 
wie sie bereits im § 1 erwähnt wurden, kann es Vorkommen, 
dafs eine einheitliche Neigungslinie in einzelnen Strecken eine 
tiefere Lage als der Thalweg erhalten würde und in einem, 
tiefer als das Flufsbett liegenden Tunnel durchgeführt werden 
müfste. Wenn nun auch in manchen Fällen die Ausführung 
eines solchen Tunnels keine aufsergewöhnlichen Schwierigkeiten 
bieten sollte, so würden in andern Fällen sich doch die Er 
schwerungen durch den Wasserzudrang bis zur Unausführ 
barkeit steigern. Man wird aber die Lage der Trafse unter 
halb des Flufsbettes meistens schon wegen der Höhe der 
Anlagekosten zu vermeiden haben. Derjenige Punkt des 
Thalweges, welcher den gröfsten Höhenabstand über einer, mit 
einheitlicher Neigung durchgeführten Trafse haben würde, 
wird dann als technischer Festpunkt für die Höhenlage 
der Trafse angenommen. Der obere Ausgangspunkt der 
Dazio-Schlucht im Tessinthale, in der südlichen Zugangsrampc 
des Gotthard, bildet beispielsweise einen solchen Punkt.
	        
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