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§ 9.
Mafsgebende Steigung, schädliche und unschädliche Steigungen.
Ist Q das Gewicht der sämmtlichen Wagen, L das Ge
wicht der Lokomotive und des Tenders, w der Widerstands
koeffizient für den Zug und s das Steigungsverhältnifs der
Bahn, so ist bei der Bergfahrt eine Zugkraft^ Z = (Q -j- L) (w -f- *)
erforderlich. Zur Bestimmung des Zuggewichts, welches eine
Lokomotive bei dem Zugkraftskoefiizienten z die Steigung auf
wärts fordern kann, erhält man die Gleichung:
zL = (Q + L) (w -f- s)
und hieraus:
Diejenige Steigung welche zur Berechnung des Zug
gewichts dient, heilst (he mafsgebende Steigung:
Meistens ist die steilste auf der Bahnlinie vorkommende
Steigung die mafsgebende. Ausnahmsweise können steile
Strecken von geringer Länge für che Bestimmung des Zug-
gewiehts unberücksichtigt bleiben, sobald es als zuläfsig erachtet
wird, dieselben mit Anlauf, das heifst unter theilweiser Auf
zehrung der lebendigen Kraft des Zuges (vergl. § 26), zu er
steigen. Kommen aber innerhalb der steilsten Strecken Kurven
vor, deren Widerstandskoeffizient = c ist, so ist zur Fest
stellung der mafsgebenden Steigung dem steilsten Steigungs-
verhältnifse s noch dfeser Kurvenwiderstandskoeftizient c hin
zuzufügen. Kämen beispielsweise in einer Bahnlinie Steigungs-
verhältnifse in gerader Strecke von 0,012 vor, daneben aber
Steigungen von 0,010 in Kurven von 300 m Halbmesser, deren j
Widerstandskoeffizient c = 0,0033 ist, so wäre als mafsgebende C >
Steigung 0,010 -}- 0,0033 = 0,0133 in Rechnung zu stellen. .
Die mafsgebende Steigung ist also unter Aufserachtlassung
ausnahmsweise vorkommender Anlaufsteigungen nach deijenigen