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triebskosten verschwinden lassen können, wenn man den un
veränderlich bleibenden Betrag ^ = b 0 gesetzt hätte. Die
Kosten des Zug-Kilometers wachsen dagegen nahezu im
gleichem Verhältnifse mit dem Lokomotivgewiclite. Da aber
die Betriebskosten bei den Aufgaben des Trafsirens nicht nach
der Zahl der Zug-Kilometer, sondern zweckmäßiger nach der
Zahl der Tonnen- und Personen-Kilometer berechnet werden,
so ist es zuläfsig, für alle Fälle das gleiche Lokomotivgewicht
von 60 Tonnen für den Güterverkehr und von 54 Tonnen für
den Personenverkehr bei den Rechnungen zu Grunde zu legen.
Wenn die Zahl der Zug-Kilometer ein Mal in Rechnung
kommt, wird man bei abweichendem Gewichte der Lokomotive,
. 72
beispielsweise bei 72 Tonnen einen solchen Zug als jjp — 1,2
^ 72
Güterzüge in Rechnung stellen oder beziehungsweise als —
= 1,33 Personenzüge.
' § 14.
Berechnung der Betriebskosten für den Fall, dafs der Ver
kehr in beiden Richtungen nicht gleich grofs ist.
Ueberwiegt der Verkehr in einer Richtung, welche aus
diesem Grunde die Hauptrichtung genannt werden soll, so
ist die Belastung der Züge in dieser Richtung stärker anzu
nehmen als in der entgegengesetzten, weil wegen der Rückfahrt
der Lokomotiven und Wagen die Zahl der Züge in beiden
Richtungen die gleiche sein mufs.
Ist der Nutzlastenverkelir in der Hauptriclitung gleich T v
die Belastung eines Zuges durch die Nutzlast in dieser Rich
tung gleich Q n die Rohlast eines Zuges bQ„ so folgt für die
Nebenrichtung, deren Nutzlastenverkehr T„ und in welcher