Vorwort,
lAr ährend in dem ersten Hefte der Theorie des Trafsirens
die Aufgabe lediglich vom volkswirtschaftlichen Standpunkte
als „kommerzielle Trafsirung“ aufgefafst wurde, sollen nun die
technischen, von der Gestaltung und Beschaffenheit des Bodens
sowie von der Bauart und Betriebsweise abhängigen Verhält-
nifse in volle Berücksichtigung gezogen werden. Die Be
handlung ist für Eisenbahnen und Strafsen getrennt und zwar
in diesem zweiten Hefte für die Eisenbahnen durchzuführen.
Die bauliche Anordnung des Gleises, des Bahnkörpers
und aller Bauwerke wird dabei als feststehend angenommen,
wie auch die geodätische Aufnahme und Darstellung des
Geländes und der Bodengestaltung nebst den Untersuchungen
über die Bodenbeschaflfenheit als gegeben betrachtet werden.
Die technische Trafsirung der Eisenbahnen soll alle Er
wägungen, rechnerischen Untersuchungen und aus Erfahrungen
abgeleiteten Regeln und Vorschriften umfafsen, welche bei
Beurtheilung und bei Entscheidung über die Wahl des Linien
zuges einer Eisenbahn in Betracht kommen. Alle technischen
Verhältnifse sind hierbei stets von dem weiteren wirtschaft
lichen Standpunkte aufzufafsen und zu beurteilen.
Die Feststellung des gesammten Linienzuges und aller
Einzelheiten der Gestaltung der Trafse in Grundrifs- und
Höhenlage soll durch die Theorie des Trafsirens der Schätzung
nach pracktischem Ermessen und Dafürhalten entzogen und,
so weit durchführbar, auf eine Begründung durch mathe