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Eisenbahnverkehrs dadurch in einem in Betracht kommenden
Mafse erhöht würden. Es ist auch wohl unzweifelhaft, dafs
das verbreitetste Spurmafs, die sogenannte normale Spur von
1435 mm, der günstigsten einheitlichen Spurweite mindestens
sehr nahe kommt. Es ist aber, wie bereits erwähnt, diese
Frage von keiner praktischen Bedeutung.
Eine andere Frage ist es, ob nicht für bestimmte gegebene
Fälle eine Abweichung von der einheitlichen Spur, sei es
die Annahme einer gröfseren oder kleineren Spurweite, sich
empfiehlt. Die in dieser Beziehung entscheidenden Erwägungen
werden in § 18 erörtert werden.
Für die Breite der Hauptbahnen enthalten die Tech
nischen Vereinbarungen des Vereins Deutscher Eisenbahn-
Verwaltungen vom Jahre 1882 die folgenden Bestimmungen.
„§ 4. Die normale Spurweite ist 1.435 m im , laichten
der Schienen.
§ 7. Die Gleise der freien Bahn dürfen von Mitte zu
Mitte nicht weniger als 3,5 m von einander entfernt sein.
Treten den vorhandenen Doppelgleisen noch weitere Gleise
hinzu, so ist deren Entfernung von den bestehenden, sowie
unter sich, nicht unter 4 m anzunehmen. Bei Erbauung neuer
Bahnen wird eine Entfernung von Mitte zu Mitte der Gleise
von mindestens 4 m empfohlen.
§ 8. Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist so zu be
messen, dafs die Entfernung des Schnittes einer durch die
Unterkante der Schienen gelegten Linie mit der Böschungs
linie von der Mitte des nächsten Gleises nicht unter 2 m
beträgt.“
Der Verein Deutscher Eisenbahn - Verwaltungen unter
scheidet aufser den Hauptbahnen noch Nebenbahnen und
Lokalbahnen. Die Nebenbahnen stimmen in ihrem Ober
bau im wesentlichen mit den Hauptbahnen überein, so dafs