Full text: Die technische Trassierung der Eisenbahnen (Heft 2)

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sowohl Lokomotiven wie Wagen der Hauptbahnen auf sie 
übergehen können, doch darf die Fahrgeschwindigkeit von 
40 Km in der Stunde in keinem Punkte der Bahn über 
schritten werden. Die Lokalbahnen, normal- oder schmal 
spurig, dienen dem öffentlichen Verkehr, jedoch vorwiegend 
dem Lokalverkehre und werden mittelst Dampfkraft durch 
Adhäsionsmaschinen betrieben. Der gröfste Raddruck soll in 
der Regel nicht mehr als 5000 kg betragen und die Fahr 
geschwindigkeit von 30 Km in der Stunde darf nirgends auf 
ihnen überschritten werden. 
Die im Jahre 1886 aufgestellten Grundzüge für den 
Bau und Betrieb der Neben-Eisenbahnen enthalten 
über Spurweite und Gleis-Abstand in §§ 4 und 7 die gleichen 
Bestimmungen wie für Hauptbahnen. In § 8 wird aber der 
Abstand der Kronkante von der Mitte des nächstbelegenen 
Gleises auf 1,75 m ermäfsigt, wobei aber in scharfen Krüm 
mungen und auf hohen Dämmen eine Verbreiterung em 
pfohlen wird. 
Durch die Grundzüge für den Bau und Betrieb 
der Lokalbahnen, welche gleichfalls im Jahre 1886 auf 
gestellt wurden, wird die Normal-Spurweite, wie für die Haupt- 
und Nebenbahnen, auf 1,435 m festgestellt und empfohlen, die 
schmale Spur auf die beiden lichten Weiten von 1000 mm und 
750 mm zu beschränken. 
Normalspurige Gleise dürfen auf freier Bahn nicht weniger 
als 3,5 m Abstand von Mitte zu Mitte haben, wenn Wagen 
der Haupt- oder Nebenbahnen auf sie übergehen. Wo dies 
nicht der Fall ist, somit auch bei Schmalspurbahnen, wird 
empfohlen, diese Entfernung um 500 mm gröfser als die fest 
gesetzte gröfste Wagen- bezw. Ladungsbreite zu nehmen. 
Die Kronenbreite des Bahnkörpers ist so zu bemessen, dafs 
die Entfernung des Schnittpunktes einer durch die Unterkante
	        
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