82
herzustellen, wenn das zweite Gleis in weniger als 7,4 Jahren
erforderlich sein würde, da: (71000 — 36000 — 8000)
(1,04) 7 - 4 > 36000 ist.
Die Erbreiterung des ursprünglich für ein Gleis herge
stellten Erdkörpers für das zweite Gleis läfst sich nicht für
die bei der ersten Anlage durch Beschränkung auf ein Gleis
gemachte Ersparung A M — A- ausführen. Zunächst sind die
Bahnen und Gleise für die Bodenverfahrung, welche man ohne
wesentliche Mehrkosten auch für die Erbreiterung des Erd
körpers hätte benutzen können, von Neuem herzurichten, so
dann ist die Böschungsbekleidung des eingleisigen Bahnkörpers
an einer Seite abzutragen und nach der Verbreiterung für das
zweite Gleis wieder anzubringen, ferner müssen Vorsichtsmafs-
regeln getroffen werden, um ein Abrutschen der seitlich an
geschütteten Erdmassen zu verhüten. Besondere Schwierig
keiten treten bei Querschnitten im Anschnitt hervor, weil hier
bei bergseitiger Abgrabung und thalseitiger Anschüttung die
Bekleidung beider Böschungen zunächst beseitigt und später
wieder angebracht, sowie eine Seitenverschiebung des Gleises
vorgenommen werden mufs. Es empfiehlt sich defshalh, so
wohl bei der ersten Anlage der eingleisigen Bahn wie auch
bei der späteren Verbreiterung für das zweite Gleis die Quer-
Ausgleichung von Ab- und Auftrag durch eine Längen-Aus-
gleichung zu ersetzen, indem man von der 1 für zwei Gleise
entworfenen Anlage auf bestimmte Längenerstreckung wech
selnd das linke und das rechte Gleis hei der ersten Anlage
herstellt und bei der späteren Ergänzung des zweiten Gleises
entsprechend streckenweise die Erbreiterung bald bergseitig
und bald thalseitig vornimmt. Da die Längenbewegung des
Bodens kostspieliger als die Querbewegung defselben ist und
da in den Uebergangsstrecken vom linken zum rechten Gleise
dennoch eine Gleisverschiebung und che Umlegung einer