83
Böschungsbekleidung und bezw. zweier Böschungsbekleidungen
in den Uebergangsstrecken nicht vermieden wird, so entsteht
auch bei einer solchen nachträglichen Erbreiterung immer noch
eine wesentliche Verteuerung. Es bedarf diese Art der Aus
führung, bei welcher man den TJebergang vom Ausbau des
rechten und linken Gleises möglichst in die Zwischengeraden
von Gegenkrümmungen zu legen sucht, begreiflicherweise einer
umständlichen Ueberlegung. Unter allen Umständen erfordert
die spätere Erbreiterung des Erdkörpers für das zweite Gleis
einen Mehrkosten-Aufwand A = m (A u — A { ). welcher nur
gerechtfertigt erscheint, wenn die bei der ersten Beschränkung
auf ein Gleis gemachte Ersparung A, — A, mit Zinsen und
Zinseszinsen innerhalb der Zeit von n Jahren, für welche ein
Gleis genügt, gröfser ist, so dafs man den Erdkörper sofort
zweigleisig hersteilen mufs, wenn
(1 -f- i)" m
ist. Wäre beispielsweise m = 1,5, wie im Durchschnitt an
genommen werden kann, so müfste bei Anrechnung eines Zins-
fufses i = 0,04 der Erdkörper sofort zweigleisig in der ersten
Anlage hergestellt werden, wenn das zweite Gleis früher als
nach n = 10 Jahren erforderlich wäre.
Es giebt nach den vorstehenden Erörterungen in den
Vorkehrungen für die Anlage des zweiten Gleises je nach der
Zeitdauer, für welche ein Gleis genügt, verschiei^ie* Ab
stufungen, welche zwischen der alleinigen Erwerbung der dem
nächst erforderlichen Grundfläche und der vollständigen Her
stellung des Bahn-Unterbaues liegen' mit verschiedenartiger
Ausführungsweise der Kunstbauten der Strecke.
§ 18.
Normalspur oder Schmalspur.
Nach den Vereinbarungen des Vereins deutscher Eisen