Full text: A. H. Klauser's Lehrbuch der Vermessungskunde

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Die einzelnen Objecte und Parcellen werden mit einem farbigen Tone 
angelegt, welcher im allgemeinen der Natur nachgeahmt sein sollend ent 
sprechen diesem Erfordernisse nachstehende Farbentonlagen: 
Die Grenzen einzelner Gemeinden, Bezirke, Länder und des Reiches 
sind mit schmalen, farbigen Streifen, in zwei Tonlagen unterschiedlicher 
Farben, anzulegen. 
Steinerne Gebäude und andere Objecte aus Stein, als: 
Mauern, Brücken, gemauerte Gerinne bei Wasserleitungen, Kreuze, Weg 
weiser, Grenzsteine u. dgl.: Carmin, mittelstark. Öffentliche Gebäude (Kirchen, 
Schulen u. s. w.) werden stärker mit diesem Farbentone überlegt. Die 
Schraffierung mit Tusche entfällt hier jedoch. Speciell bei Wohngebäuden 
wurde früher die Hauptfronte durch einen starken Tuschestrich und eine feine 
stärkere Carminlinie bezeichnet; bei neueren Plänen ist dieses jedoch nicht mehr 
gebräuchlich, da ja hiedurch die Genauigkeit bei Abnahme von Maßen leidet. 
Hölzerne Gebäude und sonstige Objecte aus Holz: Gummi- 
gutti, mittelstarker Ton. Die Schraffierung mit Tusche, wie bei farblosen 
Darstellungen, entfallt auch hier. Die Hauptfronte wurde früher ebenfalls 
durch eine starke Tuschlinie hervorgehoben; bei neueren Plänen ist es jedoch 
auch nicht mehr in Anwendung gekommen. 
Ortsräume, desgleichen Ärarial- oder Landesstraßen ein 
schließlich der Gräben, auch Eisenbahngründe nebst den zugehörigen 
Böschungen: Sehr verdünnter Carmin. Geleiseachse mit blauer Linie. 
Sonstige Verkehrswege und zwar: Fußwege mit Gummigutti 
einseitig schmal umsäumt. Feldwege, Gemeindewege oder Gemeindestraßen 
werden mit einem mittelstarken, aus Sepia und gebrannter Siena erzielten 
Farbentone angelegt. Pferdebahnen mit blasser, gebrannter Siena. 
Gewässer. Kleine, nur in einfachen Linien erscheinende Wasserläufe 
zieht man mit blauer Farbe, Berlinerblau, nach. Sind beide Ufer angegeben, 
so wird die ganze Parcelle mit einem schwachen Tone genannter Farbe 
überlegt und kann allenfalls mit demselben Farbentone noch an den Grenzen 
umsäumt werden. 
Ackerland, auch Hopfengärten und Tabakpflanzungen 
werden mit Gummigutti und Carmin, auch Kaffee- oder Tabakabsud, licht 
gehalten, angelegt. 
Weingärten: Farbe wie für Felder, jedoch mit etwas Carminzusatz, 
im Tone etwas dunkler gehalten als bei Feldern. 
Weidenland, Wiesen, Obst- und Gemüsegärten: Aufgelöster 
Grünspan mit etwas Gummigutti, oder auch eine Mischung von Saftgrün 
und Chemischblau. Obst- und Gemüsegärten werden etwas frischer im Tone 
gehalten (8 Farbenlagen) als Wiesen (2 Farbenlagen) und diese wieder 
frischer als Weidenland (1 Farbenlage). 
Sümpfe werden wie Weidenland grundiert und die mit Tusche 
schraffierten Stellen mit Berlinerblau, bei Anwendung des Pinsels, nach 
schraffiert. 
Torfstiche wie Weidenland grundiert und die Abbaustellen mittel 
dunkel, mit Sepia in verschiedenen Farbentönen, überlegt. 
Waldungen und Remisen erhalten einen gleichmäßigen Grundton 
mit mitteldunkler Tuschefarbe.
	        
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