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Die einzelnen Objecte und Parcellen werden mit einem farbigen Tone
angelegt, welcher im allgemeinen der Natur nachgeahmt sein sollend ent
sprechen diesem Erfordernisse nachstehende Farbentonlagen:
Die Grenzen einzelner Gemeinden, Bezirke, Länder und des Reiches
sind mit schmalen, farbigen Streifen, in zwei Tonlagen unterschiedlicher
Farben, anzulegen.
Steinerne Gebäude und andere Objecte aus Stein, als:
Mauern, Brücken, gemauerte Gerinne bei Wasserleitungen, Kreuze, Weg
weiser, Grenzsteine u. dgl.: Carmin, mittelstark. Öffentliche Gebäude (Kirchen,
Schulen u. s. w.) werden stärker mit diesem Farbentone überlegt. Die
Schraffierung mit Tusche entfällt hier jedoch. Speciell bei Wohngebäuden
wurde früher die Hauptfronte durch einen starken Tuschestrich und eine feine
stärkere Carminlinie bezeichnet; bei neueren Plänen ist dieses jedoch nicht mehr
gebräuchlich, da ja hiedurch die Genauigkeit bei Abnahme von Maßen leidet.
Hölzerne Gebäude und sonstige Objecte aus Holz: Gummi-
gutti, mittelstarker Ton. Die Schraffierung mit Tusche, wie bei farblosen
Darstellungen, entfallt auch hier. Die Hauptfronte wurde früher ebenfalls
durch eine starke Tuschlinie hervorgehoben; bei neueren Plänen ist es jedoch
auch nicht mehr in Anwendung gekommen.
Ortsräume, desgleichen Ärarial- oder Landesstraßen ein
schließlich der Gräben, auch Eisenbahngründe nebst den zugehörigen
Böschungen: Sehr verdünnter Carmin. Geleiseachse mit blauer Linie.
Sonstige Verkehrswege und zwar: Fußwege mit Gummigutti
einseitig schmal umsäumt. Feldwege, Gemeindewege oder Gemeindestraßen
werden mit einem mittelstarken, aus Sepia und gebrannter Siena erzielten
Farbentone angelegt. Pferdebahnen mit blasser, gebrannter Siena.
Gewässer. Kleine, nur in einfachen Linien erscheinende Wasserläufe
zieht man mit blauer Farbe, Berlinerblau, nach. Sind beide Ufer angegeben,
so wird die ganze Parcelle mit einem schwachen Tone genannter Farbe
überlegt und kann allenfalls mit demselben Farbentone noch an den Grenzen
umsäumt werden.
Ackerland, auch Hopfengärten und Tabakpflanzungen
werden mit Gummigutti und Carmin, auch Kaffee- oder Tabakabsud, licht
gehalten, angelegt.
Weingärten: Farbe wie für Felder, jedoch mit etwas Carminzusatz,
im Tone etwas dunkler gehalten als bei Feldern.
Weidenland, Wiesen, Obst- und Gemüsegärten: Aufgelöster
Grünspan mit etwas Gummigutti, oder auch eine Mischung von Saftgrün
und Chemischblau. Obst- und Gemüsegärten werden etwas frischer im Tone
gehalten (8 Farbenlagen) als Wiesen (2 Farbenlagen) und diese wieder
frischer als Weidenland (1 Farbenlage).
Sümpfe werden wie Weidenland grundiert und die mit Tusche
schraffierten Stellen mit Berlinerblau, bei Anwendung des Pinsels, nach
schraffiert.
Torfstiche wie Weidenland grundiert und die Abbaustellen mittel
dunkel, mit Sepia in verschiedenen Farbentönen, überlegt.
Waldungen und Remisen erhalten einen gleichmäßigen Grundton
mit mitteldunkler Tuschefarbe.