Full text: A. H. Klauser's Lehrbuch der Vermessungskunde

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§. 167. Planierung der Graben sohle. Hiebei be 
nützt man die sogenannten „Visierkreuze“ (Fig. 101). 
Diese sind aus hölzernen Latten angefertigt und erhalten 
einen farbigen Ölanstrich. Man verwendet gleichzeitig 
drei Visierkreuze, welche mit verschiedenen Farben 
(schwarz, weiß und roth) angestrichen sind. Um z. B. 
einen zwischen 0 und 1 (Fig. 100) gelegenen Zwischen 
punkt der Grabensohle zu erhalten, wird folgenderweise 
vorgegangen. Zwei Arbeiter stellen ihre Visierkreuze 
vertical in den in 0 und 1 bereits fixierten Punkten der 
Grabensohle auf. Ein dritter Arbeiter hält sein Visier 
kreuz über den zu bestimmenden Punkt x und vertieft 
an dieser Stelle die Grabensohle so lange, bis sich die 
obere Fläche des darauf gestellten Visierkreuzes in der, l lg ' 101 ' 
durch die oberen wagrechten Kanten der beiden Kreuze in 0 und 1 be 
stimmten, Visierebene befindet. Das Visieren besorgt der bei 0 oder 1 
stehende Arbeiter. Bei der Verwendung der Visierkreuze beachte man. dass 
das schwarze Visierkreuz zunächst dem Beobachter, das weiße in der 
Mitte und das rothe am anderen Endpunkte aufgestellt wird. 
So ermittelt, wird in der 
ganzen Länge des Grabens nach 
und nach die richtige Tiefe aus- 
gehoben und hierauf das Graben 
profil (Fig. 102), durch Abböschen 
der Seitenwände, hergestellt. Die 
Grabentiefe t ist erfahrungsgemäß 
bei Wiesen ungefähr 0 * 5 bis 1 • 0 m, 
bei Ackerland bis zu 1*8 m am zweckmäßigsten. Die Sohlenbreite c kann 
1*5 — 3*0 m bei Hauptgräben und 0-25 — 0'3 m bei Seitengräben betragen. 
Das Gefälle richtet sich nach der Terrainneigung. Ist diese sehr groß, 
so muss die Linie durch seitliche Wendungen verlängert werden, damit ein 
sanfteres Gefälle erhalten wird. 
Das Gefälle soll 0*1 — 0*5$ und darf nur ausnahmsweise 1 % 
betragen. 
§. 168 bis 170. Planierung unebener Terrainflächen. 
Die Planierung eines Terrains kann in zweifacher Weise geschehen, 
je nachdem die regulierte ebene Fläche sich entweder thunlichst an das 
gegebene Terrain anschmiegen, oder eine, in bestimmter Höhe liegende, 
Horizontalebene bilden soll. 
§. 16S. Bei Annahme einer geneigten Ebene wird man auf 
der zu planierenden Fläche drei wichtige Punkte wählen und nach diesen 
die Höhen der anderen Punkte so bestimmen, dass sie in der Ebene der 
angenommenen drei Punkte liegen. 
Es wären A, B, C (Fig. 103) die gewählten drei Fixpunkte, welche 
durch feste Isiveaupflöcke markiert werden. 
Man bestimmt vorerst die Höhen der Zwischenpunkte 1, 2, 3 
indem man die in diesen Punkten aufgestellten Visierkreuze durch Ab 
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