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§. 167. Planierung der Graben sohle. Hiebei be
nützt man die sogenannten „Visierkreuze“ (Fig. 101).
Diese sind aus hölzernen Latten angefertigt und erhalten
einen farbigen Ölanstrich. Man verwendet gleichzeitig
drei Visierkreuze, welche mit verschiedenen Farben
(schwarz, weiß und roth) angestrichen sind. Um z. B.
einen zwischen 0 und 1 (Fig. 100) gelegenen Zwischen
punkt der Grabensohle zu erhalten, wird folgenderweise
vorgegangen. Zwei Arbeiter stellen ihre Visierkreuze
vertical in den in 0 und 1 bereits fixierten Punkten der
Grabensohle auf. Ein dritter Arbeiter hält sein Visier
kreuz über den zu bestimmenden Punkt x und vertieft
an dieser Stelle die Grabensohle so lange, bis sich die
obere Fläche des darauf gestellten Visierkreuzes in der, l lg ' 101 '
durch die oberen wagrechten Kanten der beiden Kreuze in 0 und 1 be
stimmten, Visierebene befindet. Das Visieren besorgt der bei 0 oder 1
stehende Arbeiter. Bei der Verwendung der Visierkreuze beachte man. dass
das schwarze Visierkreuz zunächst dem Beobachter, das weiße in der
Mitte und das rothe am anderen Endpunkte aufgestellt wird.
So ermittelt, wird in der
ganzen Länge des Grabens nach
und nach die richtige Tiefe aus-
gehoben und hierauf das Graben
profil (Fig. 102), durch Abböschen
der Seitenwände, hergestellt. Die
Grabentiefe t ist erfahrungsgemäß
bei Wiesen ungefähr 0 * 5 bis 1 • 0 m,
bei Ackerland bis zu 1*8 m am zweckmäßigsten. Die Sohlenbreite c kann
1*5 — 3*0 m bei Hauptgräben und 0-25 — 0'3 m bei Seitengräben betragen.
Das Gefälle richtet sich nach der Terrainneigung. Ist diese sehr groß,
so muss die Linie durch seitliche Wendungen verlängert werden, damit ein
sanfteres Gefälle erhalten wird.
Das Gefälle soll 0*1 — 0*5$ und darf nur ausnahmsweise 1 %
betragen.
§. 168 bis 170. Planierung unebener Terrainflächen.
Die Planierung eines Terrains kann in zweifacher Weise geschehen,
je nachdem die regulierte ebene Fläche sich entweder thunlichst an das
gegebene Terrain anschmiegen, oder eine, in bestimmter Höhe liegende,
Horizontalebene bilden soll.
§. 16S. Bei Annahme einer geneigten Ebene wird man auf
der zu planierenden Fläche drei wichtige Punkte wählen und nach diesen
die Höhen der anderen Punkte so bestimmen, dass sie in der Ebene der
angenommenen drei Punkte liegen.
Es wären A, B, C (Fig. 103) die gewählten drei Fixpunkte, welche
durch feste Isiveaupflöcke markiert werden.
Man bestimmt vorerst die Höhen der Zwischenpunkte 1, 2, 3
indem man die in diesen Punkten aufgestellten Visierkreuze durch Ab
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