im Maßstabe 1: 25 000 ausgeführt und im Maßstabe 1:75000 veröffentlicht.
(Generalstabskarten.)
Bei kleineren Situationsplänen sind oft die bestehenden Bauordnungen
für das betreffende Kronland maßgebend.
So schreibt z. B. die Bauordnung der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt
Wien (L.-G. v. 17. Jänner 1883) vor, dass die Abtheilungspläne im Maßstabe von 1 : 360
auszufertigen sind. Bei größeren Grundflächen wird jedoch gestattet, dass der Uber
sichtsplan im Maßstabe von 1 : 720 oder 1 : 1440 ausgeführt wird; dann sind aber die
einzelnen Baugruppen in Detailplänen im Maßstabe von 1 : 360 vorzulegen.
A. Instrumente und Geräthe zum Feldmessen.
§. 5. Allgemeine Bemerkungen. Der Feldmesser (Geometer) soll
die Genauigkeit derjenigen Instrumente kennen, welche er zu seinen Arbeiten
benöthigt. Dazu ist erforderlich, dass er mit der Einrichtung seiner
Instrumente ganz vertraut ist; denn nur dann ist er in der Lage, die Rich
tigkeit derselben zu prüfen und vorkommende Fehler zu beseitigen. Mit
dem Prüfen eines Instrumentes soll stets das Berichtigen (Rectiticieren)
desselben Hand in Hand gehen.
Da der menschliche Beobachtungssinn bei dem Aufwande der größten
Aufmerksamkeit und bei Verwendung der vorzüglichsten Instrumente kleinen
Fehlern unterworfen ist, so werden die Resultate einer und derselben
Beobachtung doch kleine Verschiedenheiten zeigen. Das arithmetische
Mittel dieser verschiedenen Resultate wird für unsere praktischen Bedürf
nisse als das der Wahrheit nächstliegende beizubehalten sein.
Bildet man die Unterschiede zwischen den einzelnen Resultaten und
dem arithmetischen Mittel, so gibt der Durchschnittswert dieser Unterschiede
den sogenannten mittleren oder vielmehr den durchschnittlichen
Fehler des Instrumentes, und diesen soll der Feldmesser bei allen seinen
Instrumenten kennen, wenn er über den Grad der Genauigkeit seiner Arbeit
im Klaren sein will.
Beispiel. Eine Gerade wurde als Basis einer größeren Aufnahme mit 4 m
langen Messlatten, jedesmal mit Sorgfalt, gemessen.
Die Resultate der einzelnen Messungen sind:
L x — 250716 m und die unterschiedlichen Werte: 716 mm
i 2 = 250 602 „ 602 „
L 3 = 250 682 „ 682 „
7. 4 = 250 592 „592
2592 : 4 = 648 mm
Summiert man hier nur die unterschiedlichen Einheiten der letzten Decimalen,
so geben diese 648 zum arithmetischen Mittel. Demgemäß ergibt sich als mittlerer
Wert der gemessenen vier Längen M — 250 648 rn
M — L t = —0068
M — L n = -f 0-046
M — L a = —0034
M— L 4 = 4- 0-056
0-204 : 4 = 0 051
Bildet man die Summe der vier Unterschiede ohne Rücksicht auf das Vorzeichen,
da es sich hier nur um die Größe derselben handelt, so ist der vierte Theil der
Summe der durchschnittliche Fehler <) einer Messung, somit ist
ó — H~ 0 051 m
Das Fehlerverhältnis berechnet sich mit: ~¡ = ^—
M 250648 4914