Full text: Bestimmungen über die Anwendung gleichmässiger Signaturen für topographische und geometrische Karten, Pläne und Risse

nissen der Landesaufnahme etc. führen, in den Karten und Rissen 
in blauer Farbe (Kobalt oder Ultramarin) ausgezeichnet. 
4. Sämmtliche übrigen trigonometrischen und polygonometri- 
schen Punkte, sowie alle anderen Messungspunkte und Messungs 
linien, nicht minder die bei neuen Kartirungen in Abständen von 
einem Decimeter von einander zu ziehenden Linien des Quadrat 
netzes, welches dazu dient, um die trigonometrischen und die 
polygonometrischen Punkte nach den für dieselben berechneten 
Koordinaten aufzutragen, ferner die Nummern und Benennungen 
der trigonometrischen und polygonometrischen Punkte werden in 
Karten und, soweit thunlich, auch in vollständig ausgezeichneten 
Vermessungsrissen mit rother Farbe (Karmin) ausgezeichnet. 
Die Nummern der trigonometrischen Punkte werden doppelt, 
diejenigen der polygonometrischen Punkte einfach (roth) unter 
strichen. 
5. In Feldbüchern (Messungsmanualen) kann die Auszeichnung 
in schwarzer Farbe erfolgen. 
6. Wenn es darauf ankommt, ältere und neuere oder sonst 
verschiedene Messungsoperationen unterscheidend darzustellen, so 
können hierfür verschiedene Farben angewendet werden. 
§ 13- 
1. In den Vermessungsrissen und Feldbüchern werden die 
Polygonseiten und Messungslinien ihrer ganzen Länge nach in der 
vorgeschriebenen Signatur (Tafel 6) ausgezeichnet. 
2. In den Karten genügt es, die Dreiecks- und Polygonseiten, 
sowie die Messungslinien — und zwar ohne die von denselben 
(als Abscissenlinien) gemessenen rechtwinkligen Abstände (Ordi- 
naten) — an ihren Anfangs-, End- und Kreuzungs- bezw. Einbinde 
punkten bis auf Entfernungen von 5 bis 10 Millimeter auszu 
zeichnen. 
3. Auch kann in den Karten die Bezeichnung der Bindepunkte 
der speziellen Messungslinien mit Kreisen weggelassen werden. 
4. Die Linien des Quadratnetzes (§12. N0. 4), deren Kreuzungs 
punkte wie die Polygonpunkte mit Kreisen umgeben werden, sind, 
soweit sie aufserhalb der eigentlichen Kartenzeichnung liegen,
	        
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