Full text: Bestimmungen über die Anwendung gleichmässiger Signaturen für topographische und geometrische Karten, Pläne und Risse

3- Bei den in Karten, Vermessungsrissen, Feldbüchern 
u. s. w. vorkommenden Längenmafsen kann jedoch von der Bei 
fügung einer Mafsbezeichnung ganz abgesehen werden, und sind 
dann die Zahlen für Meter stets als ganze Zahlen, dagegen die 
Zahlen für Decimeter bezw. Centimeter als Decimalbrüche zu 
schreiben, so dafs beispielsweise unter 27,3 oder 9,05 stets 27,3 m 
oder 9,05 m zu verstehen ist. Bei Anwendung dieser Schreibweise 
mufs jedoch auch bei solchen Mafszahlen, welche auf volle Meter 
lauten, das Fehlen von Teilen des Meters durch Beifügung mindestens 
einer Null nach dem Decimalkomma ausdrücklich gekennzeichnet 
werden. Es ist also z. B. statt 384 m zu schreiben 384,0, nicht 384. 
§. 18. 
10. Mafszahlen. 
(Vergl. Tafel 7.) 
Die Schreibweise der Messungszahlen erfolgt nach Anleitung 
der Tafel 7 unter Beachtung folgender allgemeiner Regeln: 
1. Die Mafse werden rechtwinklig gegen die Messungslinie, 
welcher sie (sei es als Abscissen-, sei es als Ordinatenmafse) an 
gehören, fortlaufend geschrieben, dergestalt, dafs der Fufs der 
Zahlen nach dem Anfangspunkte der Messung (Abscissen) hinweist. 
2. Das die ganze Länge einer Messungslinie angebende Mafs 
wird zur Auszeichnung doppelt unterstrichen. 
3. Die Mafse für die Einbindepunkte der seitwärts abgehenden 
Messungslinien werden einmal unterstrichen. 
4. Bei wiederholter Messung einer Linie werden die dabei 
gefundenen Mafse unter einander geschrieben und durch eine 
Klammer verbunden. 
5. Die Mafse für einzelne Grundstücksbreiten, Längen etc., 
für Steinentfernungen werden parallel der betreffenden Grenzstrecke, 
Dimension etc. geschrieben, vorausgesetzt, dafs die Mafse nicht 
fortlaufend über mehrere Punkte gemessen sind und deshalb die 
Schreibweise für Messungslinien (No. i) stattzufinden hat.
	        
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