3- Bei den in Karten, Vermessungsrissen, Feldbüchern
u. s. w. vorkommenden Längenmafsen kann jedoch von der Bei
fügung einer Mafsbezeichnung ganz abgesehen werden, und sind
dann die Zahlen für Meter stets als ganze Zahlen, dagegen die
Zahlen für Decimeter bezw. Centimeter als Decimalbrüche zu
schreiben, so dafs beispielsweise unter 27,3 oder 9,05 stets 27,3 m
oder 9,05 m zu verstehen ist. Bei Anwendung dieser Schreibweise
mufs jedoch auch bei solchen Mafszahlen, welche auf volle Meter
lauten, das Fehlen von Teilen des Meters durch Beifügung mindestens
einer Null nach dem Decimalkomma ausdrücklich gekennzeichnet
werden. Es ist also z. B. statt 384 m zu schreiben 384,0, nicht 384.
§. 18.
10. Mafszahlen.
(Vergl. Tafel 7.)
Die Schreibweise der Messungszahlen erfolgt nach Anleitung
der Tafel 7 unter Beachtung folgender allgemeiner Regeln:
1. Die Mafse werden rechtwinklig gegen die Messungslinie,
welcher sie (sei es als Abscissen-, sei es als Ordinatenmafse) an
gehören, fortlaufend geschrieben, dergestalt, dafs der Fufs der
Zahlen nach dem Anfangspunkte der Messung (Abscissen) hinweist.
2. Das die ganze Länge einer Messungslinie angebende Mafs
wird zur Auszeichnung doppelt unterstrichen.
3. Die Mafse für die Einbindepunkte der seitwärts abgehenden
Messungslinien werden einmal unterstrichen.
4. Bei wiederholter Messung einer Linie werden die dabei
gefundenen Mafse unter einander geschrieben und durch eine
Klammer verbunden.
5. Die Mafse für einzelne Grundstücksbreiten, Längen etc.,
für Steinentfernungen werden parallel der betreffenden Grenzstrecke,
Dimension etc. geschrieben, vorausgesetzt, dafs die Mafse nicht
fortlaufend über mehrere Punkte gemessen sind und deshalb die
Schreibweise für Messungslinien (No. i) stattzufinden hat.