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§• 19-
1. Den Drainröhrensträngen (§. 3. N0. 1., Tafel 1) werden die
Röhrenweiten, in Centimetern ausgedrückt, und zwar parallel der
Strangrichtung, in blauer Farbe beigeschrieben, z. B. 5 cm, 3 cm.
2. Den Höhenschichtenlinien (§. 3. N0. 3.) werden parallel
denselben die Höhenzahlen in Metern — in der Regel ohne Bei
fügung der Mafsbezeichnung (vergl. §. 17. N0. 3.) — und zwar in
brauner Farbe (Sepia) an geeigneter Stelle beigeschrieben.
§. 20.
11. Zählung der Quadranten.
Bei Bestimmung der rechtwinkligen Koordinaten für die tri
gonometrischen und polygonometrischen Punkte wird die Abscissen-
achse thunlichst in die Richtung der wahren Mittagslinie eines
Hauptvermessungspunktes gelegt. Dabei werden die Abscissen
nach Norden positiv, nach Süden negativ, die Ordinaten nach
Osten positiv, nach Westen negativ gezählt, so dafs die Qua
dranten sich in rechtläufiger Ordnung aneinanderreihen, also
der I. Quadrant von Norden bis Osten
II.
>>
„ Osten „
Süden
HL
,, Süden ,,
Westen
IV.
„ Westen „
Norden
gerechnet wird.
In gleicher Weise findet in allen sonstigen zur Anwendung
kommenden Systemen rechtwinkliger Koordinaten die recht-
läufige Ordnung der Quadranten Anwendung.
§• «•
12. Besondere Regeln für Nivellementsprofile.
(Vergl. Tafel 8.)
Die Zeichnung der Nivellementsprofile erfolgt nach Anleitung
der beigefügten Tafel 8 unter Beachtung der nachstehenden all
gemeinen Regeln: