Gewichte und mittlere Fehler nach der Ausgleichung.
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Quadrate berechneten »mittleren zu fürchtenden Fehlern« überhaupt zukommt (z. B.
theoretische Wahrscheinlichkeit 1 : 1000 für das 3- bis 4-fache Ueberschreiten des mittleren
Fehlers, kann man nun die Höhen Verhältnisse des badischen Landesnivellements allseitig
innerhalb 0,1 m als sichergestellt annehmen.
Man kann diese Genauigkeits-Ergebnisse auch noch in eine andere Form bringen,
wodurch sie mit anderen Nivellirungen mehr vergleichbar werden. Dividirt man nämlich
den mittleren Fehler M einer unserer sieben ausgeglichenen Höhen-Diagonalen durch die
Quadratwurzel des zugehörigen kürzesten Nivellirungsweges, so erhält man den mittleren
Fehler m eines fingirten, nicht ausgeglichenen Nivellements pro 1 Kilometer, welches
frei von Latten-Unsicherheiten und allen auf Gebirgswegen auftretenden Genauigkeits
beeinträchtigungen, für jene Diagonale dasselbe leisten würde, was unsere Netzausgleichung
geleistet hat.
Auf diese Weise bekommt man:
Ia. Mannheim-Karlsruhe-Basel
IIb. Mannheim-Osterburken-Friedrichshafen .
lila. Osterburken-Mannheim-Basel
IV b. Bruchsal-Mühlacker-Immendingen . . . .
V a. Karlsruhe-Pforzheim-Stuttgart
Via. Strassburg-Appenweier-Alexanderschanze .
VII a. Strassburg-Freudenstadt-Tübingen . . . .
in
32
F258
43
= 2,0 mm pro 1
Vüö~ ’ ” ” ”
_ 48 _
m 2, 5 ” » »
34
^ — 7/—-7 — 2,4 ?> » »,
V196
32
V 90
28
fn ==z y z ^g :=: 3>7 » » >>
36
m ~Vi28 ~ 3,2 ” ” ”
m
i,i
>> ,, »,
km
yy
yy
Im Mittel
V
2,0 2 + 2,I :i +2,5 2 -|-
2 ,4 2 + i,i 2 + 3,7 2 l~ 3,2 2
7
= 2,55 mm pro 1
km
Unser ausgeglichenes Netz hat also, bei Höhenunterschieden bis zu 870 Meter, im
Mittel dieselbe Genauigkeit wie Nivellirung in horizontaler Ebene mit einem mittleren
unregelmässigen Fehler von 2,6 mm pro 1 km.
Endgültige Höhen über Normal-Null.
Mit den ausgeglichenen Höhendifferenzen h -b v von S. 61—62 kann man nun die
absoluten Höhen widerspruchsfrei zusammensetzen. (Nur ausnahmsweise muss noch wegen
Abrundung 1 mm empirisch vertheilt werden.)
Als Ausgangspunkt nehmen wir zunächst nach S. 92 des V. Bandes der
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Nivelle-