Full text: Johann Georg Soldner und sein System der Bayerischen Landesvermessung

8 
mals noch über die erst kurz zuvor in seinen Besitz übergegangenen Fürsten 
tümer Ansbach und Bayreuth herrschte, bewilligte seinem inzwischen zum 
Doktor der Philosophie vorgerückten Landeskinde Soldner eine jährliche 
Unterstützung und übertrug ihm 1805, nachdem er einen Ruf als Direktor 
der Universitätssternwarte zu Moskau ausgeschlagen hatte, die schon 
erwähnte Triangulierung des Fürstentums Ansbach, an welche eine topo 
graphische Landesaufnahme angeknüpft werden sollte. Die Schlachten 
bei Jena und Auerstädt hatten für Preussen den Verlust der Markgraf 
schaften Ansbach und Bayreuth und damit für Soldner die Einziehung 
der kurz zuvor erlangten Dienstesstelle zur Folge. Er kehrte wieder 
nach Berlin zurück und beschäftigte sich dort mit theoretischen Arbeiten 
über Astronomie und Geodäsie, bis er auf Antrag Joseph v. Utzschneiders 
mit höchster Entschliessung seines nunmehrigen Königs Max Joseph von 
Bayern vom 26. Februar 1808 als Trigonometer der eben ins Leben ge 
tretenen Vermessungskommission berufen und beauftragt wurde, nach 
und nach die auswärtigen Messungsarbeiten des Professors Schiegg zu 
übernehmen, damit dieser desto ununterbrochener den Geschäften der Zusam 
menstellung der Steuerpläne sich widmen könne. Aber schon nach zwei 
Monaten (3. Mai 1808) rückte Soldner zum Assessor der genannten Stelle 
und nach drei Jahren (13. März 1811) zum Rat der Unmittelbaren 
Steuerkatasterkommission vor, zu welcher die beiden bisher gesonderten 
Steuerkommissionen verschmolzen wurden. Inzwischen hatte er mit uner 
müdlicher Thätigkeit trigonometrische und astronomische Beobachtungen 
zum Ausbau und zur Orientierung des Hauptdreiecknetzes auf dem Erd- 
sphäroide gemacht, für seine Mitarbeiter am Werke der Landestriangulation 
zweckmässige Instruktionen entworfen, die trigonometrischen Arbeiten der 
von 1801 bis 1807 beim topographischen Bureau beschäftigten französi 
schen Offiziere genau geprüft und in einer am 5. Mai 1810 seiner Vor 
gesetzten Stelle im Manuskript übergebenen und von dieser als Dienst 
geheimnis behandelten Denkschrift über die Berechnung geodätischer 
Dreiecksnetze die vortrefflichen Rechnungsvorschriften begründet, die in 
Bayern noch heute unverändert, in Württemberg, Baden und Hessen 
mit geringen Abänderungen befolgt werden, und in den norddeutschen 
Staaten erst vor Kurzem die verdiente Anerkennung der Geodäten ge 
funden haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.