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mals noch über die erst kurz zuvor in seinen Besitz übergegangenen Fürsten
tümer Ansbach und Bayreuth herrschte, bewilligte seinem inzwischen zum
Doktor der Philosophie vorgerückten Landeskinde Soldner eine jährliche
Unterstützung und übertrug ihm 1805, nachdem er einen Ruf als Direktor
der Universitätssternwarte zu Moskau ausgeschlagen hatte, die schon
erwähnte Triangulierung des Fürstentums Ansbach, an welche eine topo
graphische Landesaufnahme angeknüpft werden sollte. Die Schlachten
bei Jena und Auerstädt hatten für Preussen den Verlust der Markgraf
schaften Ansbach und Bayreuth und damit für Soldner die Einziehung
der kurz zuvor erlangten Dienstesstelle zur Folge. Er kehrte wieder
nach Berlin zurück und beschäftigte sich dort mit theoretischen Arbeiten
über Astronomie und Geodäsie, bis er auf Antrag Joseph v. Utzschneiders
mit höchster Entschliessung seines nunmehrigen Königs Max Joseph von
Bayern vom 26. Februar 1808 als Trigonometer der eben ins Leben ge
tretenen Vermessungskommission berufen und beauftragt wurde, nach
und nach die auswärtigen Messungsarbeiten des Professors Schiegg zu
übernehmen, damit dieser desto ununterbrochener den Geschäften der Zusam
menstellung der Steuerpläne sich widmen könne. Aber schon nach zwei
Monaten (3. Mai 1808) rückte Soldner zum Assessor der genannten Stelle
und nach drei Jahren (13. März 1811) zum Rat der Unmittelbaren
Steuerkatasterkommission vor, zu welcher die beiden bisher gesonderten
Steuerkommissionen verschmolzen wurden. Inzwischen hatte er mit uner
müdlicher Thätigkeit trigonometrische und astronomische Beobachtungen
zum Ausbau und zur Orientierung des Hauptdreiecknetzes auf dem Erd-
sphäroide gemacht, für seine Mitarbeiter am Werke der Landestriangulation
zweckmässige Instruktionen entworfen, die trigonometrischen Arbeiten der
von 1801 bis 1807 beim topographischen Bureau beschäftigten französi
schen Offiziere genau geprüft und in einer am 5. Mai 1810 seiner Vor
gesetzten Stelle im Manuskript übergebenen und von dieser als Dienst
geheimnis behandelten Denkschrift über die Berechnung geodätischer
Dreiecksnetze die vortrefflichen Rechnungsvorschriften begründet, die in
Bayern noch heute unverändert, in Württemberg, Baden und Hessen
mit geringen Abänderungen befolgt werden, und in den norddeutschen
Staaten erst vor Kurzem die verdiente Anerkennung der Geodäten ge
funden haben.