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lassen, die er in der Vorrede ausspricht: „Das Vorbild der Württembergischen Landes
vermessung war die Vermessung des Königreichs Bayern, an deren Spitze der Steuerrat
Soldner stand. Die höchst zweckmässigen Soldnerschen Koordinaten haben sich von
Bayern aus rasch bei den meisten deutschen Landesvermessungen, zunächst in Württem
berg, Baden und Hessen eingebürgert. Auch die von Bohnenberger angegebenen
Rechnungsmethoden stimmen ganz mit den zuerst von Soldner aufgestellten überein.“
Wie es kommt, dass weder Soldner noch Bohnenberger der Legendre’schen
Methode, geodätische Dreiecke zu berechnen, gedenken, obwohl sie ihnen bekannt sein
musste, ist nicht anzugeben, da sich keiner von beiden hierüber geäussert hat. Legendre
hat seinen bekannten Satz bereits 1787 in den Mémoires de l’Académie des sciences
veröffentlicht und 1806 in dem siebenten Bande der Mémoires de la classe des sciences
de mathématiques et physiques de l'Institut national de France noch erweitert.
Der K. B. Steuerrat Posselt hat im Jahre 1864 ein nicht uninteressantes „Pro-
memoria über die Anerkennung, welche das Bayerische Grundsteuerkataster bei aus
wärtigen Staaten gefunden hat“, verfasst, das man in Jordan und Steppes „Das
Deutsche Vermessungswesen“ Bd. I, S. 241 ff. nachlesen kann.
10) Es darf übrigens nicht verschwiegen werden, dass die Soldnersche Karten-
Projektion auch in Bayern nur der Katastermessung, nicht aber dem topographischen
Atlas zu Grunde gelegt wurde, weil sie ihrer Natur nach nur für mässig grosse
Länder, etwa von der Ausdehnung Bayerns, den erforderlichen hohen Genauigkeits
grad besitzt und somit das Netz einer topographischen Karte des ganzen Deutschen
Reichs nicht zu bilden vermöchte. Uber die Soldnersche Kartenprojektion vergl.
Wiener in der Zeitschrift für Vermessungs wesen, Jahrg. 1876, S. 408 ff. und Jordan
Vermessungskunde Bd. II, S. 482 ff.)
11) Es handelt sich hier um den Unterschied der Detailaufnahmen entweder
mit dem Messtische oder mit dem Theodolithen. Da die Katasterpläne anfangs ledig
lich zur Bestimmung der Flächeninhalte der zu besteuernden Grundstücke und als
Situationspläne für ökonomische und topographische Zwecke dienten, so war die
graphische Aufnahme der Parzellen mittelst des Messtisches und des Reichenbach-
schen Distanzmessers wohl am Platze. Diese ungenaue Methode diente nur zur
Nachbildung von Plänen in verkleinertem, nicht in vergrössertem Massstabe; sie ge
nügte jedoch nicht mehr, sobald es sich um Veranschaulichung von Änderungen in
den Besitzverhältnissen, um Urkunden zur Beurteilung von Grenzstreitigkeiten und
andere agrarische Streifragen, um bildliche Darstellungen von Entwürfen für Stadt
erweiterungen, Gas- und Wasserleitungen, Entwässerungen und anderen wirtschaft
lichen Einrichtungen handelte. Diese Bedürfnisse zu befriedigen sind nur Erhebungen
der Dimensionen aller Parzellen in Zahlen geeignet, welche auch Pläne in beliebiger
Grösse zu zeichnen gestatten. Damit war der Ausschluss der Messtischaufnahmen
und die Ersetzung derselben durch erweitertes Triangulieren und Polygonisieren mit
.Gutachten