Full text: Ausbildung und Prüfung der preussischen Landmesser und Kulturtechniker

Heranbildung der laudw. Vermessungsbeamten. G. 
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Anlage zu G. 
Studienzeugnis 
für die künftige Ablegung der Fachprüfung der Vermessungsbeamten be 
der Landwirtschaftlichen Verwaltung. 
(In der neueren Fassung gemäfs Ministerialerlafs vom 14. Dezember 1897.) 
Dem Landmesser Herrn 
geboren am . zu 
wird nach Mafsgabe der Erlasse des Herrn Ministers für Landwirtschaft, 
Domänen und Forsten vom 13. Juli 1888, 27. Oktober 1891 und 16. Juli 
1897 ^ hierdurch bescheinigt, dafs er an der Königlichen Landwirtschaft 
lichen Hochschule zu Berlin ein semestriges geodätisch-kultur 
technisches Studium, und zwar vom Semester 19 bis 
Semester 19.. einschliefslich, zurückgelegt und während 
dieser Zeit die für das kulturtechnische Studium vorgeschriebenen, nach 
stehend unter A bezeichneten Vorlesungen gehört, an den vorgeschriebenen 
Übungen nach Verzeichnis B teilgenommen und die unter C angegebenen 
Übungsentwürfe angefertigt hat: 
A. Vorlesungen: 
1. Abrifs der landwirtschaftlichen Produktionslehre, 2. Bodenkunde, 
3. Bonitieren, 4. Bestimmen der kulturtechnisch wichtigen Pflanzen, 
5. Kulturtechnik. 6. Erdbau, 7. Baumaterial- und Baukonstruktionslehre, 
8. Weg- und Brückenbau, 9. Wasserbau. 
B. Übungen. 
Nr. 
Art der Übungen. 
Semester. 
Fleifsig besucht 
oder nicht? 
L 
Übungen zur Bodenkunde. 
2. 
Kulturtechnisches Seminar. 
3. 
Entwerfen von Ent- und Bewässerungs- 
anlagen. 
4. 
Entwerfen von Anlagen des Weg-, 
Brücken- und Wasserbaues. 
C. Zeichnungen. 
(Vorgeschrieben sind 2 kulturtechnische und 2 Bauentwürfe.) 
■ ■■■■" 
Nr. 
Fach. 
Zahl. 
Befriedigend oder nicht? 
1 L 
Kulturtechnik. 
1 2 
Weg- und Brückenbau. 
11 3. 
Wasserbau. 
') Vergl. Anmerkung 1 auf S. 70.
	        
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