Heranbildung der laudw. Vermessungsbeamten. G.
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Anlage zu G.
Studienzeugnis
für die künftige Ablegung der Fachprüfung der Vermessungsbeamten be
der Landwirtschaftlichen Verwaltung.
(In der neueren Fassung gemäfs Ministerialerlafs vom 14. Dezember 1897.)
Dem Landmesser Herrn
geboren am . zu
wird nach Mafsgabe der Erlasse des Herrn Ministers für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten vom 13. Juli 1888, 27. Oktober 1891 und 16. Juli
1897 ^ hierdurch bescheinigt, dafs er an der Königlichen Landwirtschaft
lichen Hochschule zu Berlin ein semestriges geodätisch-kultur
technisches Studium, und zwar vom Semester 19 bis
Semester 19.. einschliefslich, zurückgelegt und während
dieser Zeit die für das kulturtechnische Studium vorgeschriebenen, nach
stehend unter A bezeichneten Vorlesungen gehört, an den vorgeschriebenen
Übungen nach Verzeichnis B teilgenommen und die unter C angegebenen
Übungsentwürfe angefertigt hat:
A. Vorlesungen:
1. Abrifs der landwirtschaftlichen Produktionslehre, 2. Bodenkunde,
3. Bonitieren, 4. Bestimmen der kulturtechnisch wichtigen Pflanzen,
5. Kulturtechnik. 6. Erdbau, 7. Baumaterial- und Baukonstruktionslehre,
8. Weg- und Brückenbau, 9. Wasserbau.
B. Übungen.
Nr.
Art der Übungen.
Semester.
Fleifsig besucht
oder nicht?
L
Übungen zur Bodenkunde.
2.
Kulturtechnisches Seminar.
3.
Entwerfen von Ent- und Bewässerungs-
anlagen.
4.
Entwerfen von Anlagen des Weg-,
Brücken- und Wasserbaues.
C. Zeichnungen.
(Vorgeschrieben sind 2 kulturtechnische und 2 Bauentwürfe.)
■ ■■■■"
Nr.
Fach.
Zahl.
Befriedigend oder nicht?
1 L
Kulturtechnik.
1 2
Weg- und Brückenbau.
11 3.
Wasserbau.
') Vergl. Anmerkung 1 auf S. 70.