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VERSICHERUNGS- U. A. ANSTALTEN. ARMENPFLEGE. 21
National-Vermogen. Um einen Bei-
trag zur Beurtheilung desselben zu geben,
mogen folgende Zahlen dienen, welche sich
aus Besteuerungszwecken i. J. 1870 erge-
ben haben :
Mill. R:dr.
Taxwerth des ldndlichen Besitzes ... 1,667.
» anderer liegenden Griinde 499.
Werth des (steuerfreien) Besitzes des
Staates, der Communen u. s. w.... 122.
Abgeschitzte Einnahmen von Capi-
tal, Handel, Gewerbe, Besoldun-
gen oder Pensionen
16,
Dass die Capitalbildung besonders in dem
letztverflossenen Jahre in stetem Steigen
gewesen ist, hat sich auf mancherlei Weise
an den Tag gelegt, z. B. in einer gesteiger-
ten Geschiftsthiitigkeit mit der daraus flie-
ssenden Erhéhung des Arbeitslohnes, in gro-
ssen Kinsitzen in die Geldanstalten, in ver-
grossertem Verlangen nach Obligationen und
Actien, in dem Fallen des Zinsfusses u. a.
m. Als ein aufklidrendes Beispiel kann hier
angefithrt werden, dass allein i. J. 1872
von der Regierung die Bestitigung folgen-
der Actien-Gesellschaften ausgefertigt wor-
den ist:
Actienkapital.
Minimum.|Maximum.
Millionen | Millionen
RBidr: R:dr.
11 Eisenbahn -Actiengesellschaf-
oAt e S pe R 139 51'8
86 Industrie- und Fabriken-Ac-
tiengesellschaften ......... 334 535
29 Rehderei-Actiengesellschaften 46 116
10 Magazins- u. Versicherungs-
Actiengesellschaften ...... 2% 125
9 Handels- und Bank-Actien-
gesellschaften............... 54 73
30 Consumtions-Actiengesell-
sehafbon Freranaiiierai i 02 06
24 andere Actiengesellschaften. . 49 471
199 Summa Mill. R:dr 651 1844
Versicherungs-, Pensions- und Wohlthitigkeits-Anstalten.
Von Versicherungsanstalten giebt es
eine grosse Menge, theils allgemeine, theils
private, welche die gewdohnlichen Zwecke
haben: Feuer-, Lebens-, See-, Renten- und
Capital-Versicherungen u. a. m. Ausserdem
sind im Lande mehre auslindische Versiche-
rungsanstalten thitig. Da solche Anstalten
nicht verpflichtet sind, ihre Stellung auf
eine andere Weise zu veroffentlichen, als
in der Revision, welcher sie von den Theil-
nehmern unterworfen werden, auch keine
Verpflichtung in dem schwedischen Gesetze
vorgeschrieben ist, sein Besitzthum gegen
Feuergefahr versichert zu haben, so ist we-
der die ganze Anzahl der verschiedenen
Versicherungsanstalten, noch auch ihre Thi-
tigkeit mit Sicherheit bekannt. 1. J. 1865
war nach der Berechnung schwedisches Be-
sitzthum nur in schwedischen Interessent-
schaften zu einem Werthe von 1,500 Milli-
onen R:dr versichert.
Die wichtigsten wunter den Pensions-
Anstalten sind : die Pensionskasse der Armee
(1871 mit einem Vermogen von 4,451,551
R:dr), die Pensionsanstalt des Civilstaates
(5,480,245 R:dr), die allgemeine Wittwen-
und Pupillenkasse (4,955,872 R:dr) u. s.
w. Unter der Masse der Wohlthdtighkeits-
anstalten konnen erwihnt werden: Insti-
tute fiir Taubstumme und Blinde, Entbin-
dungshduser, Waisenhduser u. a. m. In
der zu den ersterwihnten gehdrenden An-
stalt Manilla bei Stockholm werden im Durch-
schnitt jdhrlich 200 taubstumme und 62
blinde Kinder gepflegt und unterrichtet. Die
allgemeine Waisenhaus-Anstalt in Stockholm
pflegte Ende 1871 in dem Waisenhause
148 Kinder, ausserdem aber noch 3,801
Kinder, welche auf Kosten derselben, mei-
stens auf dem Lande, einaccordirt waren.
Den Wohlthitigkeitsanstalten kann auch
die ganze Armenpflege beigezihlt werden.
Von den Bewohnern Schwedens genossen
zwar nach der Berechnung 3'6 % (3'3 %
auf dem Lande, aber 5'5 % in den Stid-
ten) Armenunterstitzung, in der Wirk-
lichkeit diirfte aber diese Zahl zu klein sein,
weil die zu den Familien gehorenden Kin-
der oft genug nicht besonders geziihlt sein
diirften. Die ganze Ausgabe fiir die Ar-
menpflege, welche fiir 1865 zu 3,856,862
R:dr und fiir 1870 zu 6,022,345 R:dr ange-
geben wird, ist wahrscheinlich bedeutend zu
erhohen, da wohl oftmals verschiedene Na-
tural-Leistungen (Wohnung, Holz, Speise
u. dgl.) nicht mit eingerechnet sind. Ein
neues Armenpflegegesetz ist am 9 Juni
1871 bestétigt.