Contents: Schweden

        
  
    
    
  
  
    
     
    
  
   
    
    
  
    
   
   
   
   
    
   
  
   
  
  
   
     
   
  
    
    
   
    
    
    
   
    
    
    
   
     
   
   
     
   
   
   
   
  
     
     
   
    
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VERSICHERUNGS- U. A. ANSTALTEN. ARMENPFLEGE. 21 
  
National-Vermogen. Um einen Bei- 
trag zur Beurtheilung desselben zu geben, 
mogen folgende Zahlen dienen, welche sich 
aus Besteuerungszwecken i. J. 1870 erge- 
ben haben : 
Mill. R:dr. 
Taxwerth des ldndlichen Besitzes ... 1,667. 
» anderer liegenden Griinde  499. 
Werth des (steuerfreien) Besitzes des 
Staates, der Communen u. s. w.... 122. 
Abgeschitzte Einnahmen von Capi- 
tal, Handel, Gewerbe, Besoldun- 
gen oder Pensionen 
16, 
Dass die Capitalbildung besonders in dem 
letztverflossenen Jahre in stetem Steigen 
gewesen ist, hat sich auf mancherlei Weise 
an den Tag gelegt, z. B. in einer gesteiger- 
ten Geschiftsthiitigkeit mit der daraus flie- 
ssenden Erhéhung des Arbeitslohnes, in gro- 
ssen Kinsitzen in die Geldanstalten, in ver- 
grossertem Verlangen nach Obligationen und 
Actien, in dem Fallen des Zinsfusses u. a. 
m. Als ein aufklidrendes Beispiel kann hier 
angefithrt werden, dass allein i. J. 1872 
von der Regierung die Bestitigung folgen- 
der Actien-Gesellschaften ausgefertigt wor- 
den ist: 
  
  
  
  
  
  
  
Actienkapital. 
Minimum.|Maximum. 
Millionen | Millionen 
RBidr: R:dr. 
11 Eisenbahn -Actiengesellschaf- 
oAt e S pe R 139 51'8 
86 Industrie- und Fabriken-Ac- 
tiengesellschaften ......... 334 535 
29 Rehderei-Actiengesellschaften 46 116 
10 Magazins- u. Versicherungs- 
Actiengesellschaften ...... 2% 125 
9 Handels- und Bank-Actien- 
gesellschaften............... 54 73 
30 Consumtions-Actiengesell- 
sehafbon Freranaiiierai i 02 06 
24 andere Actiengesellschaften. . 49 471 
199 Summa Mill. R:dr 651 1844 
  
Versicherungs-, Pensions- und Wohlthitigkeits-Anstalten. 
Von Versicherungsanstalten giebt es 
eine grosse Menge, theils allgemeine, theils 
private, welche die gewdohnlichen Zwecke 
haben: Feuer-, Lebens-, See-, Renten- und 
Capital-Versicherungen u. a. m. Ausserdem 
sind im Lande mehre auslindische Versiche- 
rungsanstalten thitig. Da solche Anstalten 
nicht verpflichtet sind, ihre Stellung auf 
eine andere Weise zu veroffentlichen, als 
in der Revision, welcher sie von den Theil- 
nehmern unterworfen werden, auch keine 
Verpflichtung in dem schwedischen Gesetze 
vorgeschrieben ist, sein Besitzthum gegen 
Feuergefahr versichert zu haben, so ist we- 
der die ganze Anzahl der verschiedenen 
Versicherungsanstalten, noch auch ihre Thi- 
tigkeit mit Sicherheit bekannt. 1. J. 1865 
war nach der Berechnung schwedisches Be- 
sitzthum nur in schwedischen Interessent- 
schaften zu einem Werthe von 1,500 Milli- 
onen R:dr versichert. 
Die wichtigsten wunter den Pensions- 
Anstalten sind : die Pensionskasse der Armee 
(1871 mit einem Vermogen von 4,451,551 
R:dr), die Pensionsanstalt des Civilstaates 
(5,480,245 R:dr), die allgemeine Wittwen- 
und Pupillenkasse (4,955,872 R:dr) u. s. 
w. Unter der Masse der Wohlthdtighkeits- 
anstalten konnen erwihnt werden: Insti- 
  
tute fiir Taubstumme und Blinde, Entbin- 
dungshduser, Waisenhduser u. a. m. In 
der zu den ersterwihnten gehdrenden An- 
stalt Manilla bei Stockholm werden im Durch- 
schnitt jdhrlich 200 taubstumme und 62 
blinde Kinder gepflegt und unterrichtet. Die 
allgemeine Waisenhaus-Anstalt in Stockholm 
pflegte Ende 1871 in dem Waisenhause 
148 Kinder, ausserdem aber noch 3,801 
Kinder, welche auf Kosten derselben, mei- 
stens auf dem Lande, einaccordirt waren. 
Den Wohlthitigkeitsanstalten kann auch 
die ganze Armenpflege beigezihlt werden. 
Von den Bewohnern Schwedens genossen 
zwar nach der Berechnung 3'6 % (3'3 % 
auf dem Lande, aber 5'5 % in den Stid- 
ten) Armenunterstitzung, in der Wirk- 
lichkeit diirfte aber diese Zahl zu klein sein, 
weil die zu den Familien gehorenden Kin- 
der oft genug nicht besonders geziihlt sein 
diirften. Die ganze Ausgabe fiir die Ar- 
menpflege, welche fiir 1865 zu 3,856,862 
R:dr und fiir 1870 zu 6,022,345 R:dr ange- 
geben wird, ist wahrscheinlich bedeutend zu 
erhohen, da wohl oftmals verschiedene Na- 
tural-Leistungen (Wohnung, Holz, Speise 
u. dgl.) nicht mit eingerechnet sind. Ein 
neues Armenpflegegesetz ist am 9 Juni 
1871 bestétigt.
	        
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