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Heranbildung der landw. Vermessungsbeamten. G. H.
Nach Mitteilung der Königlichen Prüfungskommission für Landmesser
hat Herr Landmesser im termin
19 die umfassendere Prüfung im Fache der Landeskulturtechnik
bestanden.
Berlin, den (Siegel.)
Königliche Landwirtschaftliche Hochschule.
Der Rektor. Der Dozent für Kulturtechnik.
H.
Ministerialverfügung an den Direktor der landwirtschaftlichen Akademie zu
Poppelsdorf, betreffend nähere Bezeichnung jener Landmesserkandidaten,
welche der umfassenderen kulturtechnischen Prüfung zu unterwerfen sind,
vom 29. Mai 1889.
Euer Hochwohlgeboren erwidere ich auf den Bericht vom 14. d. Mts.,
in Erläuterung der wegen Prüfung der Landmesserkandidaten im Fache
der Kulturtechnik in meinen Erlassen vom 18. Juli 1888 zu Nr. 3 und
vom 27. März 1889 getroffenen Bestimmung, folgendes:
An diejenigen Kandidaten, welche nur Geodäsie studiert haben,
gleichviel, ob zwei Semester oder länger, sind im Landmesserexamen in
der Kulturtechnik nur die leichteren Anforderungen zu stellen, da keinem
Besucher der Akademie, selbst wenn er mehr als zwei Semester studiert,
zur Pflicht gemacht werden kann, einen kulturtechnischen Kursus zu
absolvieren. Dadurch, dafs ein solcher Landmesser den übrigen Be
dingungen des Erlasses vom 13. Juli v. Js., betreffend die Beibringung
eines Zeugnisses über den fleifsigen Besuch der vorgeschriebenen Vor
lesungen und Fbungen und die Anfertigung von Zeichnungen und Entwürfen,
nicht zu genügen vermag, ist eine mifsbräuchliche Anwendung des dem
selben erteilten Prüfungszeugnisses zum Zwecke des unbefugten Übertritts
in den Dienst der landwirtschaftlichen Verwaltung von selbst ausgeschlossen.
Die bezügliche, in meiner vorerwähnten Verfügung vom 27. März d. Js.
getroffene Anordnung ist sonach nur bei denjenigen Landmesserkandidaten,
welche neben ihren geodätischen Studien einen vollständigen kulturtech
nischen Kursus durchgemacht haben, zur Anwendung zu bringen. Die
selben sind im Examen derart zu behandeln, als ob sie vorher die Absicht
zu erkennen gegeben hätten, sich zum Dienste im Ressort der landwirt
schaftlichen Verwaltung zu melden. 1 )
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
') Daher haben die Kandidaten bei ihrer Anmeldung zur Landmesser
prüfung anzugeben, ob sie neben dem geodätischen Studium das kultnrtechnische