Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (Theil 2)

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Ferner wird beigesetzt: 
Diese Gemeinde enthält 
an fortlaufenden Grundparzellen 1210 
„ „ Wegparzellen 71 
„ „ Flußparzellen 16 
„ „ Bauparzellen ^01 
Summe aller Parzellen 1698 
Z. 79. Sobald durch die Uebersicht die Summe aller Parzellen fest 
gestellt ist, wird die ganze Gemeinde in Rechnungsparthien eingetheilt, d. h. 
es werden mehrere Riede zusammen als ein Polygon betrachtet, und die 
Fläche ohne Rücksicht auf die in demselben vorkommenden Parzellen berechnet; 
man sieht daher bei der Bildung der Parthien hauptsächlich auf eine zur 
Berechnung vortheilhafte Begränzung, und deshalb läßt sich im Allgemeinen 
nicht angeben, wie groß jede Parthie zu machen ist; sie soll jedoch 150 Joch 
nicht überschreiten. Die zu einer Parthie gehörenden Riede können auch in 
verschiedenen Sektionen liegen. 
Bei der Berechnung der Parthie beobachtet man wieder ziemlich das 
selbe Verfahren, das bei der ganzen Sektion angewendet wurde. 
Es werden zuerst die ganzen Joche der Parthie ausgezählt, und von 
den Abschnitten können durch Diagonallinien noch solche Dreiecke abgesondert 
werden, deren Fläche sich aus der Figur ohne Hülfe eines Zirkels in Joch 
angeben läßt; diese ausgezählten Joche erhalten keinen Zuschlag. 
Auf diese Art bleiben eigentlich nur die an dem Umfange jeder Parthie 
liegenden Flächen zu berechnen; diese werden in Trapeze und Dreiecke ein 
getheilt, und nach einem der bekannten Verfahren bestimmt, die Fläche der 
selben wird zuletzt um den betreffenden Zuschlag vermehrt. 
Sind nun alle Parthien einer Gemeinde berechnet, so werden sie ad- 
dirt, ihre Summe mit jener früher gefundenen verglichen, der sich ergebende 
Rest, wenn er die erlaubte Gräuze (-^ der ganzen Fläche) nicht über 
schreitet, im Verhältniß der Flächeninhalte auf die Parthien vertheilt. 
Anmerkung. Geübte Geometer, weichen von dem bisher erklärten Verfahren etwas 
ab, sie theilen zuerst die Gemeinde in Rechnungsparthien, und nehmen diese selbst 
über 1000 Joch groß, so daß, wenn die Umstände darnach sind, eine Gemeinde 
welche ans 10 Sektionen besteht, nur in zwei Parthien getheilt wird. 
Fallen nun in eine Sektion Theile von verschiedenen Parthien, so rechnen sie 
jeden besonders, und gleichen die Summe dieser mit jenen der leeren Fläche auf 
500 Joch aus; dadurch erhalten sie unter einem die Fläche jeder einzelnen Sek 
tion und Parthie. 
§. 80. Nach vollendeter Berechnung der Parthien wird unmittelbar 
zur Berechnung der Parzellen geschritten, und zwar werden zuerst alle Bau 
parzellen, hierauf die Grund- und Weg-, endlich die Wasserparzellen einer 
Parthie berechnet; dabei hat man sich streng an die arithmetische Reihen 
folge der Parzellen zu halten, damit keine ausgelassen wird. 
Parzellen oder Theile derselben, die außerhalb der Sektionslinien lie 
gen, werden auf dem Blatte berechnet, wo sie aufgenommen worden sind. 
Liegt eine Bauparzelle innerhalb einer Grundparzelle, so wird die 
letztere sammt der ersteren berechnet, die erhaltene Fläche um beit Zuschlag 
vermehrt, und von dem Resultate die Bauparzelle abgezogen. 
Die verschiedenen Methoden, die Fläche einer Parzelle zu berechnen, 
sind bereits angeführt worden; neben einander liegende Riemenparzellen 
können llnter einem durch Aequtdistanten in Trapeze eingetheilt werden,
	        
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