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schneidet; nachdem die Dreiecke ikl — m nnd ipl=(m—d) gleiche Grund
linie haben, so verhalten sich die Flächen wie ihre Höhen, nnd diese wie
die Linien nk;np, daher ist m:(m—tf) = nk:np, woraus, sobald nk ge
messen worden ist, np bestimmt werden kann.
Wie man zu verfahren habe, falls die Fläche d als ein Dreieck an
der Grundlinie gi abgeschnitten werden sollte, ist bereits mehrmals erklärt
worden.
Auch könnte man auf der Linie es einen Punkt q nehmen, diesen
mit k und s verbinden und dadurch die Winkel kl« und ikl etwas stum
pfer machen; zur Ausgleichung müßte man dann die Fläche des Viereckes
klsq — d 1 berechnen, und auf der andern Seite etwa an der Linie gi
ein Dreieck abschneiden, dessen Fläche — (<?-{-<?') ist, so wird hiedurch die
Gränze eine für den Feldbau günstigere Gestalt erhalten.
Was hinsichtlich des ersten Theiles gesagt worden ist, gilt auch bei
den andern noch abzuschneidenden Stücken.
Damit aber die durch die Theilung erhaltenen Gränzen auch in dem
Grundstücke genau bestimmt werden können, ist nothwendig, daß gleich bei
der Ausnahme mehrere Punkte sowohl an dem Umfange, insbesondere aber
im Innern desselben bezeichnet und auf dem Tischblatte bestimmt werden,
die dann bei dein Abstecken der Gränzen wesentliche Dienste leisten.
Zusatz 1. Daß durch die Vermehrung der Traverslinien nur die Aehnlichkeit der
Theile nicht aber die Genauigkeit der Arbeit befördert wird, ist einleuchtend.
Zusatz 2. Die hier erklärte Art der Theilung ist besonders dann anzuwenden, wenn
das zu theilende Grundstück an einem Flusse liegt, und jeder Interessent bei
einer möglichen Ueberschwemmung im Verhältniß seines Antheils in'S Mitleid
gezogen werden soll.
Theilung der Grunde von verschiedener Bonität.
8- 95. Ist der Boderl der Grundstücke aus natürlichen Ursachen von
ungleicher Güte, oder der Ertrag gleich großer Flächen verschieden, mit
einem Worte, sind die zu theilenden Grundstücke von verschiedener Bonität,
so müssen dem Geometer die Gränzen, wie weit sich die gleiche Bonität
erstrecke und das Verhältlliß der Bonitäten angegeben werden.
Bezeichnet man die Fläche eines Grundstückes tu Quadratklafter aus
gedrückt mit f, den Werth oder den reinen Ertrag, also die Bonität einer
Klafter mit a, des ganzen Grundstückes mit W, so ist W = a f.
Haben bei einem zweitert Grundstücke f, a' und W' dieselbe Bedeu
tung, so ist W' = a'f\
Sollen die beiden Grttndstücke gleichen Werth habet!, so ist af— a'f oder
f:f'=a'ia 1).
d. h. die Flächen zweier Grundstücke von gleichem Werthe verhalten sich
verkehrt wie ihre Bonitäten.
Nimmt man die Bonität der Fläche f' als die Einheit an, setzt man
also a' = 1, so folgt aus der letzten Proportion f' = sa 2) und aus
diesem s':a = f 3).
Bei alle» hierher gehörenden Aufgaben kommt man durch eiue indi
rekte Auflösung am schnellsten zum Ziele, auch wird cs genügen, das ganze
Verfahren nur an einem speziellen Falle zu zeigen, da ans demselben
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