Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (2. Theil)

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schneidet; nachdem die Dreiecke ikl — m nnd ipl=(m—d) gleiche Grund 
linie haben, so verhalten sich die Flächen wie ihre Höhen, nnd diese wie 
die Linien nk;np, daher ist m:(m—tf) = nk:np, woraus, sobald nk ge 
messen worden ist, np bestimmt werden kann. 
Wie man zu verfahren habe, falls die Fläche d als ein Dreieck an 
der Grundlinie gi abgeschnitten werden sollte, ist bereits mehrmals erklärt 
worden. 
Auch könnte man auf der Linie es einen Punkt q nehmen, diesen 
mit k und s verbinden und dadurch die Winkel kl« und ikl etwas stum 
pfer machen; zur Ausgleichung müßte man dann die Fläche des Viereckes 
klsq — d 1 berechnen, und auf der andern Seite etwa an der Linie gi 
ein Dreieck abschneiden, dessen Fläche — (<?-{-<?') ist, so wird hiedurch die 
Gränze eine für den Feldbau günstigere Gestalt erhalten. 
Was hinsichtlich des ersten Theiles gesagt worden ist, gilt auch bei 
den andern noch abzuschneidenden Stücken. 
Damit aber die durch die Theilung erhaltenen Gränzen auch in dem 
Grundstücke genau bestimmt werden können, ist nothwendig, daß gleich bei 
der Ausnahme mehrere Punkte sowohl an dem Umfange, insbesondere aber 
im Innern desselben bezeichnet und auf dem Tischblatte bestimmt werden, 
die dann bei dein Abstecken der Gränzen wesentliche Dienste leisten. 
Zusatz 1. Daß durch die Vermehrung der Traverslinien nur die Aehnlichkeit der 
Theile nicht aber die Genauigkeit der Arbeit befördert wird, ist einleuchtend. 
Zusatz 2. Die hier erklärte Art der Theilung ist besonders dann anzuwenden, wenn 
das zu theilende Grundstück an einem Flusse liegt, und jeder Interessent bei 
einer möglichen Ueberschwemmung im Verhältniß seines Antheils in'S Mitleid 
gezogen werden soll. 
Theilung der Grunde von verschiedener Bonität. 
8- 95. Ist der Boderl der Grundstücke aus natürlichen Ursachen von 
ungleicher Güte, oder der Ertrag gleich großer Flächen verschieden, mit 
einem Worte, sind die zu theilenden Grundstücke von verschiedener Bonität, 
so müssen dem Geometer die Gränzen, wie weit sich die gleiche Bonität 
erstrecke und das Verhältlliß der Bonitäten angegeben werden. 
Bezeichnet man die Fläche eines Grundstückes tu Quadratklafter aus 
gedrückt mit f, den Werth oder den reinen Ertrag, also die Bonität einer 
Klafter mit a, des ganzen Grundstückes mit W, so ist W = a f. 
Haben bei einem zweitert Grundstücke f, a' und W' dieselbe Bedeu 
tung, so ist W' = a'f\ 
Sollen die beiden Grttndstücke gleichen Werth habet!, so ist af— a'f oder 
f:f'=a'ia 1). 
d. h. die Flächen zweier Grundstücke von gleichem Werthe verhalten sich 
verkehrt wie ihre Bonitäten. 
Nimmt man die Bonität der Fläche f' als die Einheit an, setzt man 
also a' = 1, so folgt aus der letzten Proportion f' = sa 2) und aus 
diesem s':a = f 3). 
Bei alle» hierher gehörenden Aufgaben kommt man durch eiue indi 
rekte Auflösung am schnellsten zum Ziele, auch wird cs genügen, das ganze 
Verfahren nur an einem speziellen Falle zu zeigen, da ans demselben 
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