Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (2. Theil)

Erster Abschnitt. 
Aufnahme vieler im Zusammenhange stehender Parzellen. 
§. 1. Unter den verschiedenen bisher bekannten Instrumenten zur Ver 
messung der Polygone gewährt der Meßtisch den Vortheil, daß man sogleich 
die horizontale Projektion der aufzunehmenden Fläche konstruirt; aus diesem 
Grunde wird er fast ausschließlich zu jeder großem Aufnahme angewendet. 
Wollte man aber auf die im ersten Bande §. 121 erklärte Art die Fläche 
von sehr vielen int Zusammenhange stehenden Parzellen mit dem Meßtische 
bestimmen, so müßte man $u jeder einzelnen entweder eine eigene Standlinie 
messen, oder eine Seite der bereits aufgenommenen Parzelle als Standlinie 
für die anstoßende benützen. Das Erstere ist mit vielen Umständen und Zeit 
verlust verbunden, auch nicht immer ausführbar, das Letztere aber gewährt 
nicht die erforderliche Schärfe, da bei jeder Aufnahme kleine unvermeidliche 
Fehler entstehen, die sodann auf die anstoßende Parzelle übergehen würden. 
Wir wollen hier, und zwar vorerst im Allgemeinen, die Art und Weise 
angeben, wie die Flächen vieler Parzellen, die zusammen mehrere hun 
dert Quadratur eilen betragen können, aufgenommen werden, dabei 
voranssetzerr, daß die Dctailausnahme mit dem Meßtische ausgeführt wird. 
Die Ordnung der erforderlichen Operationen ist fol 
ge n d e: 
1. wird die horizontale Entfernung zweier Punkte der Erdsiäche bestimmt; 
diese Entfernung nennt man die Grundlinie oder Basis; 
2. wird die ganze zu vermessende Fläche mit einem Netze von Drei 
ecken überzogen, wobei nach der Theorie jede Seite so groß als möglich sein 
soll; diese nennt man Dreiecke der ersten Ordnung; 
3. in jedem dieser Dreiecke werden alle drei Winkel gemessen, mit diesen 
und der Basis alle Seiten berechnet; 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.