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Zur Auspflockung werben gewöhnliche Dachschindeln genommen, diese
mit 1 angefangen nicht höher als bis 1000 nummerirt, so daß, wenn das
erste Talssend verbraucht ist, der nächste Pflock einer Sektion wieder mit
Eins anfängt, die Pflöcke werden immer schief und zwar nach jener Rich
tung geneigt eingeschlagen, in welcher der nächste Pflock steht.
§. 45. Bei der Auspflockung ist folgendes zu bemerken:
1. Gründe von gleicher Kultnrsgattung aber verschiedenen Eigen
thümern gehörend, ferner an einander liegende Gründe eines Eigenthü-
mers, aber von verschiedener Kultnrsgattnng oder von gleicher Kulturs-
gattung, aber verschiedener gesetzlicher Eigenschaft, bilden verschiedene Parzellen.
Gründe, die einem Eigenthümer gehören und in gleicher Kultnrs-
gattung stehen, bilden dennoch verschiedene Parzellen, wenn sie durch Flüsse,
Bäche, öffentliche Wege, nicht aber wenn sie durch Fußwege, Wasserrinnen,
Erdrisse getrennt sind.
Gründe, die von Planken, Mauern oder Zäunen umgränzt sind, bilden
immer besondere Parzellen.
Große Parke, die Gehölze, Wiesen, Felder, Teiche rc. einschließen, bil
den nach der verschiedenen Kultnrsgattnng mehrere Parzellen.
Bei Waldungen von verschiedenen Holzbeständen wird jeder einzelne
als eine besondere Parzelle betrachtet.
Alle öffentlichen Wege, Bäche, Schifffahrtskanäle bilden besondere
Parzellen, die sogenannten Sommerwege dagegen nicht. Liegen in einer
größeren Parzelle andere kleinere die sich in der Kultur von ihr nnterschei-
den, so werden sie ausgepflockt; betragen sie aber weniger als 25 Quadrat-
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klafter so werden sie (beim Kataster), da selbe auf die Besteuerung keinen
Einfluß üben, zu der anliegenden Parzelle, eben so werden die an den Flüssen
oder Seen liegenden unbenützten Strecken zu dem Flusse oder See gerechnet.
Die sogenannten Raine bilden nur dann eigene Parzellen, wenn sie
ein besonderes Eigenthum sind, sonst werden sie nicht ausgeschieden, sondern
die Pflöcke werden in der Mitte derselben gesetzt, also zur Hälfte zu den
angränzenden Parzellen gezählt.
Bei Gründen, die einer Ueberschwemmnng ausgesetzt sind, wird der
letztere Theil von dem Ganzen ausgeschieden und besonders ansgepflockt.
So wie einerseits die Mappe ein getreues Bild der vermessenen Fläche
also mit aller Genauigkeit angefertigt sein soll, so soll anderseits wieder jede
unnütze und überflüssige Ausschneidung von Kulturen und Parzellen, das
sogenannte „Parzellenmachen" vermieden werden, da eine zu große
Anzahl Parzellen einer Gemeinde bei allen ferneren Arbeiten nur Zeit und
Mühe kostet ohne irgend einen Zweck zu haben.
Insbesondere sind nachfolgende Umstände zu berücksichtigen.
a) Der Gang der Auspflockung. Der Adjunkt muß mit der Tischarbeit
insofern vertraut sein und so viel Uebersicht besitzen, um beurtheilen zu können,
von welchem Standpunkte eine zusammenhängende Parthie rayonirt, von
welchem sie geschnitten wird; und dann die Aufeinanderfolge der auszupflo
ckenden Parzellen und die Nummerirung der Pflöcke so einrichten, daß der
Geometer, in dem er von Nr. 1 zu rayouiren anfängt, alle sichtbaren
Pflöcke der Sektion, welche sich von dem gemachten Standpunkte mit Vor
theil rayoniren, lassen, ohne Lücken in der Numerirung lassen zu müssen,
rayouiren kann. Der Adjunkt mrlß eine Parzelle nach der andern aber ge-