Full text: Die Landvermessung, Theorie des Höhenmessens, das Nivelliren und die Elemente der Markscheidekunst (2. Theil)

sie in einem der Protokolle mit Beisatz ihres Flächeninhaltes in Joch und 
Quadratklafter angeführt wird. 
In die Indikations-Skizze wird also eingetragen: 
rr) Der Name des Riedes und der Buchstabe, mit welchem es be 
zeichnet ist. 
b) Die Nummer jeder Parzelle, die bei den Feldparzellen mit rother, 
bei den Bauparzellen mit schwarzer Tinte; außerdem wird innerhalb jeder 
Fcldparzelle der Name des Eigenthümers geschrieben; liegen aber mehrere 
Parzellen von verschiedener Kultnrsgattung, aber einem Eigenthümer gehörend, 
neben einander, so wird der Name nur einmal geschrieben und die Parzelle 
durch eine Klammer ('— ; ) mit einander verbunden. 
e) Die Nummer des Hauses, zu welchem die Parzelle gehört, intb 
zwar wird diese Nummer innerhalb der Grundparzelle schwarz, in der Bau 
parzelle roth geschrieben. 
d) Endlich noch die gesetzliche Eigenschaft jedes Grundes. 
Hinsichtlich der Nummerinmg der Grundparzellen ist zu bemerken: 
1. Mit derselben sängt man im Ortsriede an, und nachdem alle Par 
zellen dieses Riedes ihre Nummer erhalten haben, geht man mit den fort 
laufenden Nummern auf den Ried li, von diesen auf C je. über; dabei 
müssen die Nummern so auf eiuauder folgen, daß die nächste Zahl sowohl 
innerhalb eines Riedes als auch bei dem Uebergange aus einem Riede in 
den folgenden leicht gefunden werden kann. 
2. Nachdem alle Grundparzellen (Felder, Wiesen, Gärten rc.) der Ge 
meinde nummerirt sind, werden die Wege und zuletzt die Fluß- iutb Teich 
parzellen mit fortlaufenden Nummern bezeichnet; die Wasserparzellen erhalten 
unter den Grundparzellen die höchsten Zahlen. 
Jeder Weg erhält aber, wenn er innerhalb der Gemeinde liegt, nur 
eine Nummer, diese wird also in jeder Sektion eingetragen; dasselbe ist auch 
bei bcn Parzellen der Flüsse, Bäche und Kanäle der Fall, kehrt aber eine 
solche Parzelle, nachdem sie aus der Gemeinde ansgetreten ist, in dieselbe 
zurück, so erhält sie eine neue Nummer. 
Hier wollen wir gleich bemerken, daß jede Weg- oder Bachparzelle, 
wenn sie die Gränzen zweier Gemeinden bildet, zwar ganz aufgenommen, aber 
nur zur Hälfte der Fläche nach zu jeder Gemeinde gerechnet wird. 
3. Auf die Nummerirung der Grundparzellen folgt daun die der Bari- 
gründe, diese Zahlen werden schwarz, darneben das Hausnummer roth ge 
schrieben. Hausgärten jedoch rmter 25 Quadratklafter bilden in der Regel 
mit dem Hause nur eine Parzelle; auch hier hat man Acht zu geben, daß 
die von Eirrs anfangenderr Zahlen irr einer gewissen Ordnung neben einan 
der liegen, damit das Aufsuchen derselben möglichst erleichtert wird; die 
größte Aufmerksamkeit bei dem ganzen Geschäfte ist aber darauf zu richterr, 
daß keine Parzelle nicht nummerirt bleibt. 
Sind alle Parzellen der Gemeinde definitiv bezeichnet, so werden die 
sämmtlichen Nummern mit Blei in die Sektionsblätter übertragen.
	        
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