meterpunkt 3 zu errichten ; für Punkt C die aufzutragende Distanz
340 -f- 150 = 490, sonach die Ordinate c C in einer Entfernung von
90 m von Punkt 4, für Punkt D die aufzutragende Distauz 340
-f- 150 -j- 35 = 525, sonach die Ordinate d D in einer Entfernung
von 25 m von Punkt 5 zu errichten u. s. f. Ebenso werden auch
die Anfangs- und Endpunkte der Kurven aus dem Plaue der Linie
statt auf die nivellierten Punkte A, B, C . . . . bezogen zu werden,
unter Zuhilfenahme der Hektometerpunkte festgelegt, und im Längeu-
profile eingetragen.
Endlich sind, wie bereits oben bemerkt, im General - Längen
profil auch noch die bei Gelegenheit der Vornahme des Nivellements
erhobenen Koten der Hochwässer der zu übersetzenden oder zu be
rührenden Flüsse, sowie diejenigen Punkte anzumerken, wo Objekte,
wie Brücken, Durchlässe, Durchfahrten u. dergl. zu errichten siud. Im
vorliegenden Beispiele wäre bei Punkt D ein Fluss von 35 m Breite,
dessen Hochwasserkote 525,32 beträgt, sowie bei Punkt G ein Land
weg, endlich bei Punkt N eine Chaussee zu übersetzen, und sind diese
Objekte in das Profil einzutragen. Aus den zu berechnenden Koten
der Nivellette an dieseti Punkten wird sich der Ingenieur auch so
fort ein annäherungsweise richtiges Bild über Umfang und Bedeu*
tuug der aufzuführendeu Bauwerke bilden können.
Nachdem bei Puukt G die Höhendifferenz zwischen Strasse und
Bahuuivellette für die Herstellung einer Ueberfahrt nicht genügend
ist, so wäre daselbst beispielsweise eine Uebersetzung im Niveau zu
projektieren.
Es ist übrigens einleuchtend, dass die Angaben des Längenpro
files mit jenen des Planes nicht nur stets übereinstimmen, sondern
sich auch gegenseitig ergänzen müssen , und dass man auf Grund
lage des Plaues im Läugeuprofil auch die Lage der dort projektier
ten Wächterhäuser, Stationen etc. wird vormerken können.
Ein so ausgestattetes Längenprofil wird sonach enthalten:
1) Die aus dem Voruivellement sich ergebenden Höhenkoten der
sämtlichen nivellierten Punkte.
2) Die Höheukoteu der sämtlichen Hektometerpunkte.
3) Die berechneten Koten der Nivellette bei jedem Hektometer,
sowie an allen Brechpunkten der Nivellette, endlich an allen
Punkten, wo Unterbauobjekte zu errichten sind.
4) Die bei Gelegenheit des Vornivellements erhobenen Koten der
Hochwässer, Strassen etc., die vom Bahnkörper berührt werden.
5) Den Aufangs- und den Endpunkt der Bahnkurven, sowie deren
Halbmesser.
6) Das Steigungsverhältnis der Nivellette zwischen den Brech
punkten.
7) Die sämtlichen in der Bahn herzustellenden Objekte, wie
Brücken, Durchlässe, Durch- und Ueberfahrten, Wächterhäuser,
Wegübersetzungen etc. mit Rücksicht auf ihre Lage im Plan,
und auf ihre Hauptdimensioneu und Lichtweiten.
In dieser Weise aufgefasst, ist die Anfertigung des General-
Läugenprofils von der grössten Bedeutung nicht nur für die weitere
Fortsetzung der Tracierungsarbeiten, sondern oft für das Geliugeu