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lasse, Ueberfahrten und Durchfahrten aus Mauerwerk gewölbt oder
nur mit gemauerten Pfeilern und Widerlagern und mit eisernen Trägern
oder eventuell ganz aus Holz herzustellen kommen. Hierfür sind
in erster Linie ökonomische Rücksichten massgebend, wenn nicht
schon durch die zu geringe Höhendifferenz zwischen dem Terrain
und der Nivellette die Anlage gewölbter Objekte, welche wegen der
Gewölbsdicke und der notwendigen Ueberschüttung im allgemeinen
eine grössere Höhe benötigen als eiserne oder offene Objekte, aus
geschlossen erscheint.
Bei Uebersetzung von breiten und namentlich tiefen Thälern
und Schluchten kann man oft auch erst auf Grundlage vergleichen
der Kostenüberschläge die Entscheidung treffen, ob die Uebersetzung
mittels eines hohen Erddammes oder auf einem Viadukte vorteil
hafter, und eventuell welche Form und Ausdehnung einem solchen
Bauwerke zu geben sein würden.
Dieselbe Ueberlegung und vergleichende Kostenberechnung wird
auch bei tiefen Einschnitten Platz greifen müssen, wo je nach der
Tiefe des Einschnittes und der Natur des auszugrabenden Erd- und
Felsmateriales eventuell ein Tunnel billiger herzustellen sein kann,
als der Einschnitt.
Die Entscheidung in diesen, sowie in vielen anderen auf die
Art und Beschaffenheit der Unterbauobjekte bezug habenden Fragen
kann nur nach reiflicher Lokaluntersuchung und auf Grund ausge
dehnter Erfahrungen und oft umfassender Kostenberechnungen ge
fällt werden, und lassen sich allgemeine Normen hierfür nicht auf
stellen.
Die sämtlichen für die Anlage des Bahnkörpers herzustellenden
Unterbauobjekte sind, wenn deren Lage, Grösse und Form erwogen
und bestimmt sind, an den entsprechenden Punkten, die bezüglich
ihrer Lage stets auf die vorhergehenden Hektometerpunkte einzu
messen sind, in das Längenprofil einzuzeichnen, und oberhalb der
Terraiulinie auch kurz zu beschreiben; wie z. B. „Brücke über den
Mauerbach, 2 Oeffnungen ä 25 m, Eisenkonstruktion” oder „Ueber-
fahrt für Feldweg, 6 m breit, gewölbt” u. s. f.
Dieselben Eintragungen und Vormerkungen werden an den be
treffenden Stellen auch im Plane der Linie gemacht.
Es erübrigt noch von den Wächterhäusern zu sprechen.
Die Wächterhäuser werden längs der Bahn so verteilt, dass die
dieselben bewohnenden Wächter eine möglichst freie und weite Aus
sicht nach beiden Seiten auf die Bahn haben, und gewisse eine be
sondere Aufmerksamkeit erfordernde Strecken oder Bauobjekte
leicht besichtigen oder begehen können. Wenn früher bei Gebrauch
der optischen Wächtersignale, wie Signalarme, Körbe u. dergl., im
allgemeinen die Notwendigkeit bestand, Wächterhäuser so zu ver
teilen, dass man von jedem Hause aus das unmittelbar vorherge
hende sowie das nachfolgende sehen konnte, so existiert diese Be
stimmung seit Einführung der elektrischen Wächtersignale nicht
mehr unbedingt, und wäre deren Aufrechthaltung auch bei Bah
nen im Gebirge oder hügeligen Terrain mit grossen Schwierig-
Manega, Tracieren von Eisenbahnlinien, 11