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keiten, oder besten Falles mit einer unmässigen Vermehrung der
Anzahl dieser Posteu verbunden.
Nichtsdestoweniger wird mau jedoch unter gleichen Verhält
nissen die Wächterhäuser womöglich an solchen Punkten errichten,
von wo der Ausblick auf die Bahn ein möglichst unbehinderter ist.
Nachdem die Wächterhäuser aber vorerst den Zweck haben,
dem für die Bewachnung der Bahn notwendigen Wächterpersonale
Unterkunft zu gewähren, so verteilt man dieselben so, dass sie auf
jeder Wächterstrecke den einer besonderen Aufsicht bedürftigen Ob
jekten und Punkten möglichst nahe kommen. Solche Punkte sind
insbesondere Wegiibersetzungeu im Niveau, deren Barrieren behufs
Vermeidung von Unglücksfällen eine beständige Bewachung und Be
dienung erfordern, und in deren unmittelbarer Nähe sonach Wäch
terhäuser zu errichten sind. Folgen sich zwei Wegübersetzungeu
in kurzen Entfernungen, so können beide durch einen einzigen
Wächter überwacht und bedient werden, wobei der Wächterposten
nächst der mehr frequentierten Uebersetzung zu errichten und der
Schranken der zweiteu Uebersetzung mit einer Zugvorrichtung von
diesem Posten aus zu versehen ist. Soll jedoch diese Zugvorrich
tung regelmässig funktionieren, so darf sie nicht zu lang sein, und
ist es ausserdem mit Rücksicht auf die Sicherheit der Passanten
wünschenswert, dass der Wächter von seiuem Hause aus, auch
die mit der Zugvorrichtung zu bedieuende Barriere sehen könne.
Die Länge einer Zugvorrichtung soll iu gerader Richtung 700 m
nicht überschreiten, und muss in Bögen im Hinblick auf die er
höhte Reibung des Zugdrahtes entsprechend reduziert werden. Ist
die Entfernung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wegübersetzuugen
eine grössere, so muss jede derselben mit einem Wächterhause be
dacht werden.
Kommen Wegübersetzungen nur in beschränkter Anzahl vor,
so sind dieselben zuvörderst mit Wächterposten zu versehen und
zwischen denselben die weiteren Wächterhäuser so zu verteilen,
dass deren Entfernung untereinander eine möglichst gleichmässige ist,
und je nach den besonderen lokalen und voraussichtlichen Betriebs-
Verhältnissen der Bahnlinie zwischen ein und zwei Kilometern beträgt.
Auf Linien mit scharfen Bögen, grossen Steigungen, vieleu Bauobjekten
und intensiverem Verkehr werden die Wächterhäuser in der Regel
näher aneinander zu rücken sein, als bei Strecken iu ebenem Ter
rain und mit schwachem Verkehr, auf welchen die Sicherheit des Be
triebes auch ohne spezielle Ueberwachung im allgemeinen weniger
gefährdet ist, und ein Wächter im übrigen auch eine grössere Strecke
begehen und überwachen kann.
Nachdem Wächterhäuser stets nur im Niveau des Bahngeleises
und uie unterhalb desselben errichtet werden dürfen, so sind, wenn
dieselben an Bahndämmen zu stehen kommen, oft namhafte Fundie
rungsarbeiten und Erdarbeiten für die Anschüttung des Plateaus um
das Haus notwendig. Mit Rücksicht hierauf wird mau die Wächter
häuser auch, soweit als thunlich, stets an solchen Punkten projek
tieren, an welchen die für deren Herstellung notwendigen Arbeiten