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Im Punkt 2 augekommet), ruft er dem Iugeuieur nach dem
Punkte II die ganze im Schrittmass erhobene Distanz zwischen den
Punkten I und 2 zu. Diese Distanz wird von dem Ingenieur auf
Metermass reduziert zu Punkt 2 in Kolonne 2 des Vermerkbuches
eingetragen. Der Figurant muss nun in seinem nunmehrigen Stand
punkt bezüglich der festen Unterlage für die Latte die frühere Vor
sicht, wenn nötig wieder mit Zuhilfenahme eines kleinen Niveau-
ptiockes gebrauchen, ueben den er wieder einen mit 2 zu bezeichnen
den sichtbaren Pflock einschlagen kann; er stellt sich abermals wie
früher hinter die Latte mit dem Gesicht gegen das Instrument ge
wendet, und wird so von dem Ingenieur anvisiert, der die bezüg
liche Lattenhöhe zu Punkt 2 in die Kolonne 4 des Nivellement
buches (1,32) einträgt. Ist dies geschehen, so verlässt letzterer
seiuen Standplatz, begibt sich nach dem Punkt III, der wieder etwa
150 m von 2 entfernt sein kann, und visiert von hier aus die in
2 verbliebene Latte an; dieser Vorgaug wiederholt sich nun solange,
bis der Lattenträger den letzten Punkt B der Linie erreicht hat,
uud dort von dem Ingenieur aus dem unmittelbar vorhergehenden
Standpunkt des Instrumentes anvisiert worden ist.
Verfolgt man mit der Vornahme des Voruivellements nur den
Zweck den absoluten Höhenunterschied zwischen den zwei gegebe
nen Endpunkten einer Bahnlinie oder einzelner Teile derselben auf
zufinden, wodurch man, wie leicht verständlich ist, den ersten An
haltspunkt für die Beurteilung der Gefällsverhältnisse der Linie
im allgemeinen erhält, so genügt der eben geschilderte Vorgaug, bei
dem ein geübter Ingenieur, wenn er durch einen intelligenten Figu
ranten unterstützt wird, des Tages über 6 bis 8 km uud noch mehr
zu nivellieren im stände seiu wird.
Soll aber das Voruivellement, wie dies fast immer der Fall
ist, auch dazu dienen, für die nachfolgenden Feldoperationen eiue
feste Basis beziehungsweise eiue Operatiouslinie zu liefern, so wird
das Bestreben des Ingenieurs vorerst darauf zu richten sein, längs
der zu nivellierenden Linie die genaue Höhe einer gewissen Anzahl
fixer und unverrückbarer Punkte zu bestimmen. Was Wahl
und Eigenschaften dieser Fixpunkte betrifft, so wurden diese be
reits früher erörtert; die betreffenden Punkte (Grenzsteine, Stiegen
stufen, Kreuze, Brückenköpfe etc.) brauchen nicht unmittelbar in
der zu nivellierenden Liuie zu liegen, jedoch wird man sie womög
lich so wählen, dass man sie von einem Standpunkt des Instru
mentes ohne Ueberstellung des letztem anvisieren kann. Finden
sich solche Punkte in der unmittelbaren Nähe der nivellierten Linie
nicht, so hilft man sich durch Versenken der früher beschriebenen
Fixpfähle an passenden Orten. Die Lage der Fixpunkte uud Fix
pfähle muss in dem Nivellement Protokolle genau angemerkt, und
wenn thuulich oder nötig in der Rubrik „Anmerkung” durch Skiz
zen entsprechend erläutert werden. Sie können von den übrigen
Nivellemeutpunkten abgesondert mit Buchstaben oder Ziffern (a,
b ) bezeichnet werden; ihre Lattenhöhe wird, wenn die
selben nicht mit gewöhnlichen Nivellementpuukten zusammenfallen,
in der betreffenden Zeile des Protokolles Rubrik 5 („Lattenhöhe