Da aber die Reihe (1) der Reihe (2) gleich ist (Vorauss.),
so ist, für jeden gegebenen Index q,
= ho (§• 11.)»
daher
(4) h„ = Uo (Arilhm. u. Algbr.),
was (3) widerstreitet. Daher ist (2) der Reihe (1) nicht
ungleich; folglich ist (2) der (1) gleich (§. 11. Zus. 1. und
Vorauss.),
Zusatz. Ist die Reihe (1) der Reihe (2) ungleich, so
ist auch (2) der (1) ungleich.
Anmerkung. Es ist in Folge des vorigen Lehrsatzes,
dafs, wie schon in der betreffenden Erklärung bemerkt, von
den beiden unendlichen Reihen gesagt wird, sie seien ein
ander gleich.
§. 15. Lehrsatz 4. Sind von drei vollständig bestimm
ten unendlichen Reihen
(1) .... a 0J a lt a 2t a s , « 4 in inf.,
(2) .... i 0 i ^ ¿3» in inf.,
(3) .... c 0 , c l} c 2 , c 3 , c 4 in inf.
(1) und (2) beziehungsweise (3) gleich, so sind auch (1)
und (2) einander gleich.
Beweis. Da (l) und (2) beziehungsweise der (3) gleich
sind (Vorauss.), so ist für jeden beliebig gegebenen Index q
(lg Cg , b„ = (§•!!.);
mithin
(4) ..... a Q = (Arithm. u. Algbr.).
Wären nun (1) und (2) einander ungleich, so würde,
wenigstens für irgend einen Index £>, sein müssen
(5) a Q n.= h Q (§. 11. Zus. 2.):
was (4) widerspricht. Daher sind (1) und (2) einander gleich
(§. 11. Zus. 1.).
Zusatz. Ist eine unendliche Reihe (1) einer unendlichen
Reihe (2) gleich und einer unendlichen Reihe (3) ungleich;
so ist auch die Reihe (2) der Reihe (3) ungleich.