83
tiger Durchbildung unsres heutigen deutschen Rechts müß
ten somit über 100 (im günstigsten Falle noch immer
über 30) mehr oder weniger verschiedene Rechtssysteme
entstehen! Es soll dieß hier erwähnt werden — kei
neswegs deßhalb, um einer derartigen Vergeudung und
Zersplitterung der juristischen Kräfte (und einer Partiku-
larisirung auch der Rechtswissenschaft) in Deutschland das
Wort zu reden — sondern vielmehr, um die Gedanken
wiederholt auf Mittel zur richtigen Beseitigung dieser trost
losen Zustände zu lenken, von denen hier nicht weiter die
Rede sein kann.
Jedenfalls wird dieselbe Technik (dieselbe systema
tische Gliederung der Rechts in st itutc), wie bei der Dar
stellung der gemeinrechtlichen Institute zu benützen sein,
da es nur Eine wahre Technik im Rechte, wie in jeder
einzelnen Sparte des sonstigen Lebens, geben kann! Nicht
minder werden auch die einzelnen analog anzuwenden
den Nechtsregeln einer Construktion und historischen
Kritik bedürfen: solange und soweit diese Vorarbeiten
im gemeinen Rechte nicht schon gegeben sind. Denn
einen weiteren praktischen Einfluß übt, wie bereits er
wähnt, das System der darzustellenden rein gemeinen
Rechtsregeln ans das Partikularrecht, indem das erstere
den subsidiären Hintergrund und die Basis des letzteren
bildet. — Jnsoferne also besteht dennoch eine Verschieden
heit in der Bildung des gemeinrechtlichen und der Par
tikularrechtssysteme, als diese letzteren nicht, wie das dar
zustellende rein gemeinrechtliche System, auf der Grund
lage des heutigen römischen, sondern auf der Grundlage
des rein gemeinrechtlichen Systems selbst fortzubauen Ha
tz *