Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

116 A. Rechtsquelle. Neichsgesetze. Carol. §. 5. 
diese vereinzelte Schmerzengeldklage in das Gesetzbuch 
Carls V. gelangte, zunächst die Entstehungsgeschichte der 
speciellen Gesetzesbestimmungen zu verfolgen. 
Unter den die 600. vorbereitenden Gesetzbüchern ent 
hält die gleichfalls von Schwarzenberg entworfene Bam 
berger peinl. Halsgerichts-Ordnnng vom Jahre 1507 — 
die materCarolinae — die hi eh er bezüglichen Bestimmungen 
(in dem correspondirenden Artikel 28) noch nicht; erst eine 
spätere Redaktion des Bamberger Gesetzbuchs vom Jahre 
1580 hat dieselben aus der Carolina aufgenommen. Auch 
die Brandenburger Halsgerichtsordn. von 1516 (art. 28), 
utld ebenso das im fürstl. v. Schwarzenberg'schen Archive 
wieder aufgefundene erste Projekt der Carolina vom I. 
1521 enthält keine Spur der Klage. Zuerst finden sich 
die betreffenden Bestimmungen in dem 2. Projekte vom 
Jahre 1529 (unter art. 21 und 22) nach dem Wort 
laute der Carolina l ). — Diese Bestimmungen enthalten 
ferner, nach ihrem materiellen Inhalte betrachtet, nichts 
weiter, als eine zur damaligen Zeit zwar nicht gemein 
rechtlich, wohl aber in Partikularsatzungen noch vielfach 
fortbestehende Privatbuße, auf das Versehen des Rich 
ters übertragen. — Auffallenderweise aber billigt die 000. 
principiell die Privatbußen nicht mehr; im Gegentheil be 
steht ein Hauptverdienst ihrer Reformen darin, daß sie 
mit dem längstbekämpften älteren Compositionensysteme be 
reits vollständig gebrochen und an der öffentlichen Bestra- 
1) Vgl. die einzelnen Stellen der Bambergensis, Bran- 
denburgensis und der Projekte in: Zöpfl die peinl. G. O. K. 
Karl V. ic. 1842, S. 12 u. 123.
	        
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