Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

B. Kritik des heut. Bestehens. Gem. R. 8- 10. 151. 
da diese Rechtsquelle das Fortbestehen der Klage nur als 
dann rechtfertigen würde, wenn die letztere, wie dieß in 
der That nicht der Fall ist, aus inneren Gründen sich 
rechtfertigen würde. (Das Nähere vgl. man unter B 
und A, 1). 
B. In dem bisherigen Inhalte dieses Paragraphen 
wurden die Gründe angeführt, welche sich ans die Un 
statthaftigkeit der Schmerzengeldklage beziehen, ohne durch 
greifende Rücksicht darauf, welcher der drei hauptsächlich 
sten Rechtsquellen des heutigelt Rechts die letztere ihre 
Begründung verdankt, und ob dieselbe zur Zeit ihrer Ent 
stehung als Privatbnße durch ein älteres Gesetz, durch 
Gewohnheit oder durch die Rechtswissenschaft in Deutsch 
land eingeführt wurde. — Auf diese Weise ist zugleich ein 
eventueller Beweis geliefert und die Unstatthaftigkeit der 
heutigen Schmerzengeldklage auch in dem Falle dargethan, 
wenn die Rechtsquelle derselben heutzutage nicht, wie oben 
(§. 6—8) angenommen, das Recht der Wissenschaft wäre. 
Auf gleiche Weise ließe sich indessen auch die Un 
statthastigkeil der Klage je nach der verschiedenen Rechts 
quelle besonders darthun, welche man als Grundlage 
unsrer Klage anerkennen würde. 
1) Am wenigsten würde das Rechtsmittel heutzutage 
anwendbar erscheinen, wenn es nach unserer obigen An 
nahme wirklich aus rechtswissenschaftlicher Quelle 
entstanden ist. — Die Gründe, durch welche die Juris 
prudenz des 17. Jahrhunderts dasselbe wissenschaftlich in 
das heutige gemeine Recht überzuführen suchte, sind die 
Analogie der actio 1. Aquiliae und der CCC. art. 20 
und 21. Diese Rechtsgründe sowohl, als die Analogien
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.