Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

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D. Casuistik. §. 19. 
Satz rechtfertigt sich nach Analogie der Strafbestim 
mungen der lex Aquilia. 
Im Grunde verstößt der bezügl. Entscheidungsgrund des 
römischen Rechts gegen die allgemeine Regel, daß nur der 
einen Klagsanspruch gerichtlich verfolgen kann, welcher ihn 
vollständig zu erweisen im Stande ist, und es könnte deß 
halb zweifelhaft erscheinen, ob die Entscheidung auch für- 
andere Fälle anwendbar ist. Allein der fragliche Rechts- 
satz erscheint in der Art juristisch gegründet, daß derselbe 
ohne Zweifel eine analoge Ausdehnung 7 ) zulassen dürste; 
speciell für das röm. R. beweist der Entscheidungsgrund 
Julians in I. 51 8- 2 in k. D. ad 1. Aquil: 
„Quod si quis absurde a nobis haec constitui pu- 
taverit, cogitet, 1 onge absurdius constitui, Neu 
trum lege Aquilia teneri, aut alterum potius, — 
cum ueque impunita maleficia esse oporteat etc.“ 
daß cs in der Absicht des römischen Rechts liegt, den 
Satz wenigstens bei allen Pönalklagen — denn auch 
7) Diese im positiven Rechte sich vorfindende eclatante Befol 
gung des von Jhering (Geist des röm. Rs. Thl. II, 2 8- 38 S. 347) 
so genannten „Prinzips der Praktikabilität" ist offenbar analog aus 
dehnbar; der Grundsatz ist nämlich keineswegs singulär, sondern für 
die praktische Handlung des Rechts sogar allgemein nothwendig. 
Die praktische Erfahrung zeigt nämlich, daß eine Ermittlung des 
Thäters unter mehreren fast immer unmöglich wäre, und der letztere 
stets straflos verbliebe. Es ist also billiger, daß auch der nicht als 
Urheber zu Erweisende schon wegen seiner schuldhaften Einmischung 
in die gemeinschaftlichen Händel ebenso wie der dolose Urheber ge 
straft werde, als daß gar Niemand Strafe erleide. (Möglich, daß 
jener positive Rechtsgrundsatz noch einer Fortbildung fähig ist, allein 
diese Ausbildung hätte generell in dem für mehrere einzelne Fälle 
maßgebenden Prinzipe zu erfolgen, nicht in einem speciellen Falle).
	        
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