Behandlungsweise — tu einer speciellen und präcisen Be-
schränkung auf die Darstellung der Nechtsregeln der ein-
heimischeit Institute — wenig prinzipiell und erkennbar
ausgesprochen; schon deßhalb nicht, weil sie die erforderliche
Trennung der Begriffe „der Rechtsregel und des Rechts-
institutcs" nicht anerkannt hat. Betrachtet man aber die
verschiedenen Möglichkeiten von Annahmen, welche über
haupt Platz greifen köitnen, in ihren Extremen, so lassen
sich, schon der übersichtlichen Beurtheilung der allenfalls
einheimischen Rechts instituten handelt. Dagegen soll hier, soweit
cs der Zweck der Ausarbeitung erlaubt, der Nachweis versucht wer
den, daß, wenn auch kein System von einheimischen Instituten, so
doch ein System von positiven (ausschließlich oder subsidiär anzu-
zuwendenden) gemeinrechtlichen Nechtsregeln für die einheimischen
Institute (des gemeinen wie Partikularrechts) feristirt. — Zwar ist
es allerdings richtig, daß in den deutschen Partikularrechten oft ein
und dasselbe Rechtsinstitut noch auf den verschiedensten Stufen sei
ner Entwicklung und Ausbildung steht; z. B. das Pfandrecht, wel
ches noch als Satzung, modificirtes römisches Pfandrecht und mo
dernes Hypothekenrecht sich vorfindet. Warum sollten sich aber nicht
auch hier die betreffenden, subsidiär und relativ gemeinrechtlichen
Nechtsregeln nach den einzelnen Entwickelungsstufen der Partitular-
rechtsinstitute trennen und auseinander halten lassen? — Das hier
angedeutete System von Nechtsregeln wird allerdings nicht den gan
zen Umfang der gemeinrechtlichen Nechtsregeln, welche zur Ncgclnng
der sämmtlichen einheimischen Institute nothwendig sind, in positi
ver Weise feststellen können. Es werden nämlich nicht auf positive
Weise festgestellt werden können diejenigen modernen Nechtsregeln
der einheimischen Institute, welche zu den (in §. V so bezeichneten)
absolut positiven Nechtsregeln zählen. Was dagegen die Nechts
regeln für die Schmerzengeldklage speciell betrifft, soweit solche bei der
vorliegenden Ausarbeitung aufgefunden werden konnten, so dürften sich
dieselben im gcm. Rechte allerdings sämmtlich in positiver Weise fest
stellen lassen.