Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

26 
daß das heutige Recht durch neuere Rechtsverhältnisse sich 
erweitert, welche das römische Recht nicht durch seine Re 
geln normiren wollte uitb konnte, — und andererseits, 
daß das römische Recht, soweit es reeipirt wurde, manche 
singuläre Rechtsregeln umschließt, welche auf die selbst 
ständigen, einheimischen Institute wegen Verschiedenheit 
der aus beiden Seiten obwaltenden Rechtsverhältnisse nicht 
analog übertragbar sind. 
Y) Diesen beiden ebenerwähnten Extremen gegenüber 
hat die neueste Jurisprudenz hervorgehoben, wie das rö 
mische Civilrecht in Folge seiner Reception in Deutschland 
durch die neben demselben fortbestehenden Bestandtheile 
des einheimischen Privatrechts nicht blos in einzelnen 
Rechtssätzen abgeändert und ergänzt wird, sondern wie 
nothwendigerweise diese Abänderungen auf das Ganze des 
Rechts zurückwirken, wie mit jenen einzelnen Verände 
rungen zugleich auch die o b e r st e n R e g e l n 1 °) (und con- 
sequent das ganze System) des römischen Rechts modi- 
ficirt erscheinen. 
Ohne Zweifel liegt in dieser dritten Meinung eine rich 
tige Mitte. Schon folgende allgemeine Gründe würden zu 
einer solchen Annahme führen. — Die heutige deutsche 
Rechtswissenschaft erkennt in Bezug auf das Civilrecht im 
Allgemeinen das Bestehen eines einheitlichen gemeinen Rechts 
in Deutschland fast ausnahmslos an 10 11 ), welches sowohl 
10) Ihering in den Jahrbüchern für die Dogmatik des heut, 
röm. und deutsch. Privatr. von Gerber und Jhering Bd., I S. 42 ff. 
11) Bruns in der Encyklopädie vonErsch und Gruber Thl. 57, 
S. 208 ff 8. v. gemeines Recht. — Bekker: Jahrb des gern, d 
R. von Bekker und Wucher Bd. l, S. 2 ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.