Full text: Geschichte der geographischen Vermessungen und der Landkarten Nordalbingiens vom Ende des 15. Jahrhunderts bis zum Jahre 1859

das Gebiet der Analogie hinaus. (Daher konnte oben 
aus mehrfachen Gründen angedeutet werden, daß dieje 
nigen, welche die Zulässigkeit einer „Construktion" ver 
werfen, ebendamit auch die Zulässigkeit einer Analogie im 
positiven Rechte verneinen müßten). 
A n h a n g. 
Die bisher angeführten Hülfsmittel der Methode ge 
nügen vollkommen, um für die heutige Schmerzengeldklage 
positive Rechtsregeln auszustellen. Dagegen ist die Mög 
lichkeit denkbar, daß die Betrachtung der speciellen Rechts 
regeln der Schmerzengeldklage keineswegs genügen werde, 
um die Wege erschöpfend darzustellen, auf welchen die 
Rechtsregeln für die sämmtlichen Institute des gern. Rechts 
festgestellt werden können, und daß die Behandlung an 
derweitiger einheimischer Institute rrene Wege zur Dar 
stellung der ans die letzteren bezüglichen Rechtsregeln er 
heischen werde.—Diese Möglichkeit tritt allerdings wirklich 
ein. Ein Beleg hiefür hat sich in derr bisherigen Erör 
terungen bereits ergeben, nämlich in den im Vorübergehen 
angeführten Beispielen moderner „absolut positiver" 
Rechtsregeln des heutigen Rechts; z. V. in den Rechts 
regeln, die zur Handhabung des Mechanismus des mo 
dernen Hypothekenrechts erforderlich sind. — Aehnliche 
moderne Rechtsregeln konnten zwar bei dem heutigen 
Schmerzengelde nicht vorgefunden werden; eine flüchtige 
Betrachtung derselben wird ebendeßhalb nicht zu dem
	        
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