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zum zweiten Heft.
xlls vor nunmehr acht Jahreii mir die Erlaubniss
wurde, die 1822 angefangenen Vermessungs-Arb ei
ten durch den Druck zu veröffentlichen, glaubte ich
damit eilen zu müssen, weil ich in der Befürchtung
stand, dass die erfolgte Mittheilung einzelner Frag
mente aus den Reinschriften der Winkel-Protocolle,
dieselben ohne Erörterung des Plans und Zusam
menhangs ins Publicum bringen, und zu Missver
ständnissen Veranlassung geben könne. Damals
liess sich noch nicht voraussehen ob und wann
jene Arbeiten wieder aufgenommen werden würden.
Aber schon zwei Jahre später *) wurde verfügt,
*) Ausschreiben des Finanz-Ministeriums vom 12. April 1833
§. 7. Sammlung v. Gesetzen etc. f. Kurhessen 1833 Nr. VI. S. 18.