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Dritter Abschnitt.
Ausgleichung bedingter Beobachtungen.
Sechstes Kapitel.
Beobachtungen gleicher Genauigkeit.
§. 58.
IV ach unserem §. 10. setzen wir voraus, es seyen die wah
ren Beobachtungs - Gröfsen ; 0 2 ; 0 3 ; 0 4 . . .. durch
einen in der Natur der Sache liegenden Zusammenhang ver
knüpft, vermöge dessen sich die Kenntnifs einer oder meh
rerer von ihnen aus der Kenntnifs der übrigen ergeben müfste.
Solche Beobachtungen von Gröfsen O aber, welche sich
aus den übrigen O auch berechnen liefsen, w erden von uns
dann als überschüssig betrachtet werden müssen.
Der Zusammenhang zwischen je einer überschüssigen
Beobachtungs - GrÖfse und denjenigen anderen, aus welchen
sie berechnet werden kann, wird sich im Allgemeinen durch
Gleichungen ausdrücken lassen von der Form
0 = F.CO,; 0 2 ; 0 3 ; O. = q>,
(9) 0 = F 2 (0,; 0 2 ; 0 3 ; O. . . . = <p 2
0 = F 3 (O i ; 0 2 ; 0 3 ; O. ....) = <p 3
u. s. w.