lofs Linien,
gleichung auf ihn anzuwenden, z. B. bei Kettenmessungen
für einzelne Grundstücke. Es giebt aber immer mitunter
auch Fälle, wo wir, wenn die Umstände es nur erlaubten,
gern die allerschärfsten W inkelmessungen anstellen würden,
und nun genöthigt sind, diese z. B. wegen Kleinheit der Sei
ten durch sorgfältige Linear-Messungen zu ersetzen. Sol
che Fälle sind es denn aber, für welche wir mit unserer Aus
gleichungs-Rechnung gerüstet seyn müssen, wenn wir al
les leisten wollen, was wir leisten können. Ueberdies ist es
auch für solche Untersuchungen, als welche schon im §. 18.
empfohlen wurden, wo es also z. B. darauf ankommt, über
die Genauigkeit einer Messungs-Methode zu urtheilen, noth-
wendig, die Mittel zu besitzen, um, auch ohne speciell auf
diesen Zweck gerichtete directe Messungen, zu einem be
stimmten Urtheile zu gelangen, indem wir nur alles, was uns
ohnehin vorliegt, gehörig benutzen. Eben so müssen wir
endlich auch bei Untersuchungen über die Genauigkeit frem
der Arbeiten, der Ausgleichungs - Rechnung uns bedienen.
3 wir auf diese
ings - Verbes-
i suchen, nicht
tungen für ab-
aber die Auf-
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den Linien 1,5
>ie deshalbk
gesetzt,
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werden konnte,
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Vinkel (Rich-
auch noch ein
n soll, eiffent-
§.94.
Wir sehen nun zuerst ein, dafs wir bei blofsen Linear-
Messungen nur Bedingungen dritter Klasse haben können,
und haben also zuerst für deren Abzählung zu sorgen.
Hier können wir nun den Lehrsatz aufstellen:
W enn p Punkte durch l ihrer Länge nach bekannte
Linien verbunden sind, so ist wieder, wie im §. 81.
n. 58. z bi — l — 2p 3
Der B eweis dieses Lehrsatzes geht eben so wie im §. 81.
Denn
I. wir brauchen vorerst wieder 2 Punkte, deren Ver
bindungs-Linie uns zur willkührlichen Orientirung dient,
und deren Entfernung der Länge nach bekannt seyn mufs,
emessen sind,
am häufigsten
; strenge Aus-